Deutsche Teilkauf mit Stellungnahme
Der Immobilienteilverkaufanbieter Deutsche Teilkauf hat zu den Ausführungen der BaFin bereits Stellung bezogen. Der Anbieter begrüßt es „ausdrücklich“, dass sich die BaFin dem Thema Teilverkauf widmet. „Wir haben schon 2020 Defizite am Markt in Sachen Transparenz, Sicherheit und Verbraucherfreundlichkeit entdeckt und unser Produkt entsprechend gestaltet. So haben wir als erster Anbieter einen umfassenden Code of Conduct und eine Sicherheitsgarantie eingeführt. Denn die Sicherheit unserer Kunden ist das höchste Gut“, unterstreicht Sabine Nass, CEO der Deutsche Teilkauf.
Nutzungsrecht des Teilverkäufers insolvenzfest
Wie das Unternehmen weiter ausführt, erfolgt bei der Deutsche Teilkauf eine Eintragung des Nießbrauchrechts im ersten Rang des Grundbuchs. Durch die Eintragung sei das Nutzungsrecht des Teilverkäufers insolvenzfest.
Was die Kritik am Wertgutachten angeht, führt der Anbieter an, dass es ein allgemein anerkannter, erprobter und gesetzlich regulierter Ansatz sei, um einen fairen Immobilienwert zu ermitteln. Ein Wertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen beurteile den tatsächlichen Substanzwert einer Immobilie und einer Lage. Ein Marktpreis könne genauso darüber wie darunter liegen, orientiere sich aber nicht zwingend an immobilienwirtschaftlichen Maßstäben.
Deutsche Teilkauf unterstützt mit hauseigener Stiftung
Zum Kritikpunkt, dass bei Nichteinhaltung bestimmter vertraglicher Verpflichtungen der Verkauf des Hauses droht, betont Deutsche Teilkauf, dass die Hürden für den Verkauf des Hauses hoch liegen würden. Ein Kunde müsse mehrere Monate das Nutzungsentgelt säumig sein. Bei einer solchen finanziellen Notlage greift die Härtefallregelung. Dann springt die hauseigene Stiftung der Deutsche Teilkauf ein und übernimmt das Nutzungsentgelt, während das Unternehmen an einer Lösung mit dem Bewohner arbeitet. „Unsere allererste Priorität ist es, unsere Senioren und ihr Heim zu schützen“, betont Nass. (tk)
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