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9. Juli 2021
Home-Office? Aber sicher!

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Home-Office? Aber sicher!

Wie wird der Arbeitsalltag nach Ende der Corona-Pandemie aussehen? Flexiblere Arbeitsplatzmodelle zwingen Vermittler dazu, insbesondere im Umgang mit Kundendaten auf einige Punkte zu achten, um Datenschutz und -sicherheit nicht zu gefährden. Welche das sind, erläutert Rechtsanwältin Carola Sieling.

Mit der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen vor besondere Herausforderung gestellt worden. Wo vorher in Großraumbüros oder Kantinen reges Treiben herrschte, ist heute nur noch gähnende Leere vorzufinden. Mitarbeiter wurden freiwillig oder unfreiwillig ins Mobile- bzw. Home-Office geschickt und sollten fortan ihre Tätigkeit nicht am sonst gewohnten Arbeitsplatz ausüben. Unternehmen, die bereits im Vorfeld sowohl technische als auch rechtliche Strategien für flexible Arbeitsorte entwickelt hatten, waren klar im Vorteil.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Unternehmenslandschaft musste infolge dessen neue Herausforderungen annehmen und ihr Augen­merk auf ausreichenden Daten­schutz und ausreichende Datensicherheit legen. Jedes Unternehmen ist als verantwortliche Stelle nach den Regelungen der DatenschutzgrundverordnungIm Zusammenhang mit der Frage, wie der Arbeitsalltag nach Ende der Corona-Pandemie aussehen wird, ist immer wieder von flexibleren Arbeitsplatzmodellen die Rede. Doch Vermittler müssen insbesondere im Umgang mit sensiblen Kundendaten auf einige Punkte achten, um Datenschutz und Datensicherheit nicht zu gefährden. Welche das sind, erläutert IT-Fachanwältin Carola Sieling. (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu treffen, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Datenschutz meint in erster Linie den Schutz personenbezogener Daten vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechtes, wohingegen Datensicherheit vor Verlust oder Missbrauch von personenbezogenen Daten schützen soll. Beide Aspekte sind von den Datenschutzregelungen erfasst.

Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen

Gemäß Art. 32 DSGVO hat jedes Unternehmen sicherzustellen, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ergriffen werden, und zwar unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten, der Art und Zwecke der Verarbeitung sowie des Eintrittsrisikos und des Schädigungspotenzials für die Betroffenen.

 
Ein Artikel von
Carola Sieling