Höhere Preisgrenze für E-Dienstwagen
Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens fallen Steuern an. Bei Elektroautos werden für die Berechnung der Steuer nur 0,25% des Bruttolistenpreises des Autos herangezogen, nicht 1%. Wurde das E-Auto 2024 angeschafft, dann gilt für den Steuervorteil nun eine neue Höchstgrenze von 70.000 statt 60.000 Euro.
Steuervorteil für Vermieter
Bei Wohngebäuden mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.11.2029 gibt es nun eine degressive Abschreibungsmöglichkeit von 5%. Im ersten Jahr können dadurch 5% der Investitionskosten steuerlich abgesetzt werden. In den folgenden Jahren sind es immer 5% des jeweiligen Restwerts. Ab dem elften Jahr sei es laut Handelsblatt dann wieder günstiger, auf die lineare Abschreibung von 3% zu wechseln.
Höhere Grenze für Verlustvortrag
Fahren Selbstständige oder Kleinunternehmer in einem Jahr Verluste ein, so können sie in der Einkommensteuererklärung einen sogenannten „Verlustvortrag“ nutzen. Das Handelsblatt verweist auf die Erklärung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe: „So lässt sich ein Verlust aus einem schlechten Jahr auf ein besseres Jahr verschieben, und das mindert dann das zu versteuernde Einkommen beispielsweise im kommenden Jahr.“
Dies ist uneingeschränkt bis zu einem Betrag 1 Mio. Euro möglich. Darüber herrschte bisher eine Grenze von 60%. Diese wird für die Steuerjahre 2024 bis 2027 nun angehoben – auf maximal 70% der Altverluste, die im neuen Jahr verrechnet werden können. (mki)
Bild: © hkama – stock.adobe.com
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