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20. Februar 2025
Hält der Grundfähigkeitsschutz, was er verspricht? - Teil 2

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Hält der Grundfähigkeitsschutz, was er verspricht? - Teil 2

Hält der Grundfähigkeitsschutz, was er verspricht? - Teil 2

Sind Tarif-Updates geplant?

An ihren Produkten feilen die Versicherer regelmäßig. Eine konkrete Reaktion auf die Erfahrungen aus den Leistungsfällen ist dies meist aber nicht – das ist das, was AssCompact an der Stelle interessiert hat. Häufig geht es bei Veränderungen schlicht um die Erweiterung von Grundfähigkeiten.

Die Nürnberger hat etwa zu Jahresbeginn 2025 ein Update auf den Markt gebracht. So wurde, um nur ein Beispiel zu nennen, der Kompakt-Schutz um den Leistungsauslöser „Unterhaltung führen“ erweitert. Canada Life hatte im vergangenen Jahr in den Tarifen die Grundfähigkeiten erweitert. Die Allianz hatte 2021 ihr Produkt neu aufgestellt und plant für die nächsten Monate keine Änderungen.

Neuigkeiten in Sachen Grundfähigkeitsversicherung gab es zuletzt aber auch von Zurich, Hannoversche und Versicherungskammer. Insofern gibt es immer wieder Anpassungen zu bereits bestehenden Angeboten, es gibt aber auch immer noch Versicherer, die jetzt erstmals Produkte in dem Segment auf den Markt bringen.

BGH-Urteil: Absicherung der Arbeitskraft oder nicht?

Wie schon im ersten Teil dieses Berichts beschrieben, müssen sich Versicherer im Hinblick auf ihre Produkte aktuell mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2024 (Az.: IV ZR 498/21) beschäftigen. Der zugrundeliegende Fall hatte zwar nichts mit der Grundfähigkeitsversicherung zu tun, aus der Urteilsbegründung könnte aber abgelesen werden, dass die Grundfähigkeitsversicherung nicht als klassische Arbeitskraftabsicherung eingestuft werden könnte – mit gravierenden Folgen für die Versicherungsnehmer. Über Reaktionen der Versicherer hat AssCompact bereits berichtet.

Die Entwicklungen in der Grundfähigkeitsversicherung sollten von Versicherungsmaklern also weiterhin intensiv verfolgt werden. (bh)