Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) hat in den vergangenen Jahren eine sehr dynamische Marktentwicklung durchlaufen. Laut der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) haben im Jahr 2016 gerade einmal sechs Gesellschaften eine Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Bei der aktuellen Untersuchung der GF-Marktstandards hat das Kölner Unternehmen 132 Tarife von inzwischen 31 Anbietern analysiert – bei der vorherigen Auflage im Jahr 2021 waren es noch 67 Tarife von 26 Unternehmen.
„Die letzten Jahre waren in der Grundfähigkeitsversicherung von hoher Dynamik geprägt“, kommentiert Stephan Franz, der bei infinma für die Grundfähigkeitsabsicherung zuständig ist. „Zahlreiche neue Produkte wurden eingeführt, bestehende Produkte wurden weiterentwickelt. Daher hatten wir uns dazu entschieden, die Ermittlung der Marktstandards für eine Zeit lang auszusetzen.“
Elf Anbieter bieten Tarife, die die Marktstandards erfüllen oder übertreffen
Insgesamt konnten 49 Tarife von elf Anbietern alle Anforderungen an die Marktstandards erfüllen und ein Siegel erhalten. Diese Tarife erreichen oder übertreffen die insgesamt 17 Kriterien, die laut infinma den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“ definieren.
Die elf Versicherer, bei denen im Rahmen der aktuellen Untersuchung mindestens ein Tarif die Marktstandards erreichen oder übertreffen konnte, sind wie folgt (alphabetisch geordnet): Allianz, Alte Leipziger, Baloise, Barmenia, DEVK, Die Dortmunder, HDI, HUK-COBURG, NÜRNBERGER, Versicherungskammer Bayern sowie VRK.
Wettbewerb in der AKS wirkt sich positiv auf die Tarifentwicklung aus
Damit ist zwar die relative Anzahl der ausgezeichneten Produkte zurückgegangen – insgesamt konnten die Analysten jedoch eine Zunahme im Niveau der Produkte beobachten. Die schnelle qualitative Entwicklung der Tarife sei insbesondere auch auf den starken Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung zurückzuführen, wie infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz, sagt. „Viele Produkteigenschaften die schon länger aus der [Berufsunfähigkeitsversicherung] bekannt sind, wurden inzwischen auch für die GF übernommen“, so Schulz weiter. So wurden beispielsweise in den Kriterien „Befristetes Anerkenntnis“, „Verlängerungsoption“ und „Infektionsklausel“ starke Veränderungen beobachtet.
Seite 1 Grundfähigkeitstarife: Rund ein Drittel erfüllt Marktstandards
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