Weiterhin Luft nach oben
Trotzdem sehen die Analysten weiterhin – auch und gerade im Vergleich zur BU – Luft nach oben in der Grundfähigkeitsversicherung. Als Beispiel führt Schulz etwa eine Regelung auf, die bei den meisten GF-Produkten noch vorgeschrieben ist, auf die in der BU dagegen bereits seit Jahren marktweit verzichtet wird. So müssen Versicherte mit einer Grundfähigkeitsversicherung ihrem Versicherer eine Veränderung des Gesundheitszustands im Leistungsfall meistens unverzüglich mitteilen. „Diese Regelung ist für den Kunden nur schwer zu erfüllen und für den Versicherer aufgrund seines Rechts zur (jederzeitigen) Nachprüfung überflüssig“, so Schulz. „Die Ungleichbehandlung dieser Mitwirkungspflicht bei den beiden Produkten ist für Kunden und Berater weitgehend unverständlich.“
Über die Analyse
Der Analyse bezieht sich ausschließlich auf die Bedingungswerke der Tarife. Die Analysten betonen zudem ausdrücklich, dass es sich bei der Untersuchung nicht um ein Rating handelt, da sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Aus diesem Grund verzichtet infinma auch auf die Bewertung in Form von Punkten, sondern stellt für die einzelnen Kriterien lediglich dar, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist. Den Marktstandard definiert das Unternehmen dabei durch die Regelung, die in den betrachteten Bedingungswerke am häufigsten verwendet wird.
Eine solche Beurteilung danach, was aktuell am Markt üblich ist, sei gerade im Hinsicht auf „Best Advice“ sinnvoll. „Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind“, schreibt das Unternehmen. (js)
Mehr Informationen zu den Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung sind hier zu finden.
Bild: © EdNurg – stock.adobe.com
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