Versicherte sollten rechtzeitig vor dem Eintritt in die Rente über ihren Krankenversicherungsstatus Bescheid wissen. Denn nur wenn eine ausreichend lange Vorversicherungszeit festgestellt wird, sind Rentner mit gesetzlichem Rentenanspruch auch in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner (KVdR) versichert. Dies ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entnehmen. Mitglied in der KVdR werden Rentner nur, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren.
Für Vorversicherungszeiten ist die GKV zuständig
Viele Versicherte wissen dies allerdings nicht. Gleichzeitig besteht für die Rentenversicherungsträger jedoch keine Beratungsverpflichtung hinsichtlich der Vorversicherungszeit für den Zugang zur KVdR, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Demnach fielen die Vorversicherungszeiten in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten.
Höhere Tarife bei freiwilliger Versicherung in der KVdR
Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert. Dies betrifft insbesondere Personen, die sich wegen eines Auslandsaufenthaltes von der gesetzlichen Rentenversicherung abgemeldet haben, Selbstständige, die sich die hohen Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht leisten können oder privat familienversicherte. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf die Mitgliederstatistik der GKV schreibt, sind derzeit rund 301.000 Rentner und rund 215.000 Rentnerinnen freiwillig in der GKV versichert.
Gesetzesänderung: Kindererziehungszeiten pauschal angerechnet
Insbesondere Ehepartner von Beamten, die während der Kindererziehung privat familienversichert waren, können dadurch ihren Anspruch auf Mitgliedschaft in der KVdR verlieren und müssen sich als Rentner freiwillig zu höheren Kosten versichern. Der Bundestag hat deshalb eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Personen ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung soll am 01.08.2017 in Kraft treten. (tos)
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Leserkommentare
Comments
schlechte Beratung
Weder die GKV noch die GRV beraten die Bevölkerung zu dem Thema, das kann ich nicht nachvollziehen.
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Beratung
Selsbtverständlich wird da sehr intensiv beraten. Der richtige Zeitpunkt für die Beratung ist der Austritt aus der GKV. Die Krankenkassen beraten dann natürlich (idR: wenn Sie in die PKV wechseln - "Grundsätzlich Keine Rückkehr in die KVdR, wenn doch nur als freiwillig Versicherter"). Problem ist, dass das niemand hören will, dass die PKV massiv dagegen argumentiert ("Sie wollen doch gar nicht zurück in die AOK") und dass das Problem im Beratungszeitpunkt noch weit weg ist.
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