Das aktuell gültige Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde bereits 1951 erlassen und bedarf laut parteiübergreifender Ansicht einer dringenden Überarbeitung. Der vorliegende Gesetzesentwurf (WEMoG) der Bundesregierung soll das Gesetz an die heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, umweltpolitischen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten anpassen (AssCompact berichtete). In der ersten Lesung im Bundestag fand der Entwurf jedoch auch Kritik aus den Reihen der Opposition.
AfD fürchtet indirekte Enteignung
Der Vertreter der AfD-Fraktion Udo Hemmelgarn sieht in dem Gesetzesentwurf hauptsächlich einen „Wegweiser für Großinvestoren, wie ganze Anlagen zu übernehmen sind.“ Er sieht es als Gefahr für Wohneigentümer an, dass in dem Gesetzesentwurf geplant ist, bauliche Veränderungen zukünftig mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Eigentümer einzelner Wohnungseinheiten könnten im Zuge dessen überstimmt und zu kostspieligen Umbauten verpflichtet werden. Wären sie schließlich nicht in der Lage ihren Kostenanteil zu tragen, könnte der Großinvestor auch ihre Wohnungen aufkaufen und die komplette Wohnanlage übernehmen.
FDP kritisiert unklare, weitreichende Verwalterbefugnisse
Die FDP-Fraktion übte ebenfalls Kritik an dem vorliegenden Gesetzesentwurf. Im Besonderen zeigte sie sich unzufrieden mit den geplanten erweiterten Befugnissen von Verwaltern, die den Wohnungseigentümern zu viel Kontrolle über ihre Immobilie entziehe. Darüber hinaus öffne die unklare Formulierung im Gesetzestext jahrelangen Rechtsstreitigkeiten über die Zuständigkeiten Tür und Tor.
Änderungsantrag gestellt
In einem Änderungsantrag forderten die Liberalen die Bundesregierung dementsprechend auf, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten. Sie fordern im Einzelnen einen Aufgaben- und Befugniskatalog für eingesetzte Verwalter. Außerdem müsse der Verwalter einen Sachkundenachweis erbringen. Des Weiteren fordern sie eine Überarbeitung der nötigen Mehrheitsverhältnisse für Beschlussfähigkeit und -findung der Eigentümergemeinschaft sowie die Stärkung von digitalen Verwaltungsprozessen. Sowohl der Gesetzesentwurf der Großen Koalition als auch der Änderungsantrag der FDP wurden zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übergeben. (tku)
Bild: © andyller – stock.adobe.com
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