Was dürfen Vermittler in Bezug auf die rechtliche Vorsorge?
Vermittler dürfen informieren und begleiten. Die gesetzlichen Grundlagen, konkret das Betreuungsrecht, gilt in Deutschland für alle volljährigen Personen gleich. Demzufolge dürfen Vermittlerinnen und Vermittler hier über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen und fehlender Vorsorgedokumente informieren. Ebenso ist es möglich, über die unterschiedlichen Dokumente zu informieren und aufzuzeigen, für wen diese geeignet sind. Und es ist völlig unproblematisch, auch über die Möglichkeiten, wie diese Dokumente erstellt werden dürfen, (handschriftlich, mittels Formulare, Rechtsanwalt oder Notar) zu informieren.
Auch den Kontakt zu einem Juristen oder Dienstleister herzustellen, ist möglich, ohne das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verletzen. Sicher bewegen sich Vermittlerinnen und Vermittler auch dann, wenn ein entsprechender Sachbezug besteht, dieser ist dann gegeben, wenn die Hauptberatungsleistung aus der Vermittlung von Absicherungsprodukten zu biometrischen Risiken oder auch Vorsorgeprodukten besteht. Dass dies bei fehlender rechtlicher Vorsorge Auswirkung auf Auszahlung von Versicherungsleistungen oder das Fortbestehen vermittelter Vorsorgeprodukte hat, ist ein wichtiger Punkt in der ganzheitlichen Beratung.
Was Vermittler nicht dürfen
Was Vermittlerinnen und Vermittler nicht tun dürfen, ist sich diese Informationen vergüten zu lassen. In der Bewerbung dieser Serviceleistung darf auf keinen Fall „Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung“ o. Ä. stehen, weil dies den Eindruck der unerlaubten Rechtsberatung erfüllen würde.
Leider gibt es hin und wieder Veröffentlichungen in Printmedien und auf Social-Media-Kanälen, die Vermittler und Vermittlerinnen, was dies betrifft, eher verunsichern. Dann bleibt oft der Eindruck, dass sie dieses Thema lieber ganz umgehen sollten.
Fazit: Wichtigkeit der ganzheitlichen Beratung
Die Notfallplanung und auch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen gehören zwingend in eine wirklich ganzheitliche Beratung. Aber: nicht selbst machen, sondern mit Experten in diesem Gebiet zusammenarbeiten.
Über Steffen Moser
Steffen Moser ist der Familienbeschützer®, zertifizierter Generationenberater und Notfallmanager. Er hilft mit zahlreichen Informationen und 1:1-Begleitung Familien dabei, mit den richtigen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen für Kinder, Erbregelungen und einem Notfallplan vorbereitet zu sein.
Vermittlerinnen und Vermittlern, die selbst in dem Thema aktiv werden wollen, bietet er mit Live-Workshops, gemeinsamen Kundenveranstaltungen bis hin zur langfristigen 1:1-Begleitung Unterstützung. Wer sich lieber auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte, kann sich für das Thema auch an Mosers Expertenteam wenden und muss selbst nicht tiefer einsteigen.
Bild: © U. J. Alexander – stock.adobe.com
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Leserkommentare
Comments
Rechtsprechung aus acht gelassen
Im Beitrag ist zu lesen: "Auch den Kontakt zu einem Juristen oder Dienstleister herzustellen, ist möglich, ohne das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verletzen."
Die Gesetzgebung und die Gerichte wie BGH, OLG Karlsruhe und AG Northeim sind sehr klar ihren Äußerungen und kommen zu klaren Aussagen, dass schon das herstellen eines Kontaktes zu Juristen das Rechtsdienstleistungsgesetz oder Dienstleistern verletzt. (Das muss man nicht verstehen, ist aber so.)
Der Autor weiß das seit Jahren, spätestens seit dem 17.01.2017, weil dort die Deutsche Vorsorgedatenbank, für die auch der Autor seit Jahren vermittelt (hat oder bis heute vermittelt), gerichtlich vom AG Northeim (mit Verweis auf den BGH und das OLG) in die Schranken gewiesen wurde.
Weiter steht im Beitrag: "Was Vermittlerinnen und Vermittler nicht tun dürfen, ist sich diese Informationen vergüten zu lassen." Dem Satz stimme ich vollumfänglich zu.
Leider wird gegen diesen Grundsatz jeden Tag von sehr vielen freien Generationenberatern verstoßen. Für die Herstellung eines Kontaktes z.B. zu einem Dienstleister, auch wenn der nur die Plattform zur Verfügung stellt und an Anwälte weitervermittelt, werden 15 -20% Provision ausbezahlt.
Hier fehlt mir ein Satz zu den Konsequenzen wenn Generationenberater so vorgehen, wie ich es hier beschrieben habe.
Interessant ist, dass Generationenberater in Banken die bestehenden Gesetze und Urteile selbstverständlich anerkennen. Das muss jeden seriösen Generationenberater wachrütteln.
Am 15.08.2024 erschien dieser Artikel bei AssCompact, mit Urteilsnennung usw. .
https://www.asscompact.de/nachrichten/rechtliche-vorsorgepapiere-erstellung-nur-durch-experten
Auf Youtube findet sich ein Video wo das Konzept der verbotenen Rechtsberatung durch FDL incl. Generationenberater detailliert beschrieben wird.
Ulrich Welzel
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