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9. Februar 2023
Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

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Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

Fondseinstufungen nach Artikel 8 und 9 SFDR kein Gütesiegel

Sind Artikel-9-Fonds nicht strenger als Artikel-8-Fonds?

Die DVO 2022/1288 stellt klar, dass Fonds, die Nachhaltigkeit anstreben (Artikel-9-Fonds) nur nachhaltige Investitionen tätigen sollen, während Artikel-8-Fonds auch andere Investitionen tätigen können. Allerdings wird hier keine ganzheitliche Nachhaltigkeit verlangt. Ein Fonds, der das Umweltziel Klimawandel anstrebt, muss Aspekte wie Wasserverbrauch, Abfall oder Behandlung von Menschen nur so weit berücksichtigen, dass kein „erheblicher Schaden“ angerichtet wird.

Artikel 9 fordert nicht, dass Investitionen ganzheitlich nachhaltig sein sollen. Im Rahmen der Auswertungen der Fondspaletten deutscher Lebensversicherer für den „Fondspolicenreport Nachhaltigkeit“ wies das Institut für Vermögensaufbau (IVA) nach, dass die angebotenen Artikel-9-Fonds bei ganzheitlichen ESG-Bewertungen im Durchschnitt nicht besser abschnitten als die Artikel-8-Fonds. Ein Handelsblattartikel vom 13.06.2022 stellte ebenfalls fest, dass die für ihn vom IVA untersuchten Artikel-9-Fonds aus ganzheitlicher Perspektive nur auf mittelstrenge Nachhaltigkeit kamen.

Was tun?

Ganzheitliche ESG-Ratings anschauen. Sie basieren auf hunderten von Kriterien, unter anderem den 64 PAIs der EU bzw. vergleichbaren Indikatoren. Die ganzheit­lichen ESG-Ratings von ISS finden sich zum Beispiel auf fondsweb.de, die von Sustainalytics auf morningstar.de. Die Noten der einzelnen Unternehmen und daher auch der Fonds unterscheiden sich mitunter sehr stark, daher sollte man jeweils mehrere ESG-Ratings für jeden Fonds anschauen. Einige Versicherer lassen ihre Fondsportfolios vom Institut für Vermögensaufbau nach einer Vielzahl von ESG-Ratings durchleuchten und bewerten. Die Portfolios bekommen zwischen einem und fünf Bäumen. Zusätzlich gibt es einen Prüfbericht, der erläutert, wie die Noten zustande kommen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 54 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Vlad Chorniy– stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Dirk Rathjen