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27. Oktober 2020
FAQs von DIHK und BaFin zur Weiterbildungspflicht für Vermittler

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FAQs von DIHK und BaFin zur Weiterbildungspflicht für Vermittler

Der DIHK und die BaFin haben ein gemeinsames FAQ-Dokument zur Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsbereich vorgelegt. Damit sollen offene Punkte geklärt werden. So wird darin unter anderem verdeutlicht, wer sich weiterbilden muss und welche Weiterbildungsinhalte anerkannt werden.

Seit Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Konkretisiert ist diese Verpflichtung beruhend auf der IDD in § 7 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). In der Praxis gab es bislang noch Unsicherheiten, was den Kreis der Betroffenen angeht sowie zu Umfang und Inhalt. Für Klarheit wollen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die BaFin nun mit einem Fragen-Antwort-Katalog (FAQs) sorgen. Die FAQs zur Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 Absatz 2 VAG wurden von der IHK-Organisation und der BaFin gemeinsam abgestimmt. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?
  • Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (sowohl bei hauptberuflicher oder nebenberuflicher Tätigkeit)
  • Versicherungsberater mit Erlaubnis (haupt- oder nebenberuflich)
  • Beschäftigte, die unmittelbar bei der Beratung oder der Vermittlung mitwirken (z. B. Mitarbeiter im Vertrieb, die beraten, unmittelbar mit der Vorbereitung von Versicherungsverträgen befasst sind, bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, auch im Schadensfall, mitwirken oder unterstützen
Wo kann die Weiterbildung erfolgen?

Es gibt keine Liste staatlich anerkannter oder zertifizierter Anbieter. Eine solche Zertifizierung oder staatliche Anerkennung ist auch nicht vorgesehen. Die IHK kann weder eine verbindliche Vorabprüfung einzelner Anbieter und konkreter Weiterbildungsmaßnahmen anbieten noch Anbieter empfehlen.

In welcher Form kann die Weiterbildung erbracht werden?

Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle durch den Weiterbildungsanbieter, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Auch eine Kombination verschiedener Lernmethoden ist möglich. Betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (Anlage 3 VersVermV).

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