Wenn Versicherungsmakler neue Geschäftsmodelle planen oder eine eigene Applikation, zum Beispiel zum Mitarbeitertraining, entwickeln lassen wollen, dann stellt sich oft die Frage: Wer soll das bezahlen? Wer hat so viel Geld?
Hier ist aus dem Bereich der öffentlichen Förderungen eine Vielzahl von Förderprogrammen möglich. Je nach Investitionsvorhaben oder Investitionshöhe stehen viele hundert Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist die steuerliche Forschungsförderung. Das Wort „Forschungsförderung“ schreckt viele ab und deswegen hier ein Beispiel aus der Praxis: Das Projekt könnte den Arbeitstitel „Entwicklung der Makler-XY-App für digitalisierte Schulungen und Steigerung des Wissens und der Mitarbeitererfahrung“ tragen. Es wäre also eine App-Entwicklung zur Mitarbeiterschulung und -bindung, die auf neue Mitarbeiter ausgerichtet ist, die einen Onboarding-Prozess benötigen. Somit muss kein unbekannter Sachverhalt in der Wissenschaft erforscht werden, sondern es geht hier um einen Praxisfall im Bereich Softwareentwicklung zum Anlernen von Mitarbeitern!
Ablauf der Antragstellung
Nach einer Rohplanung, was die neue Makler-XY-App leisten soll, ist die Investitionsliste aufzustellen. Beschreibung und Funktion erläutern der Förderstelle das geplante Projekt. Die erste Anlaufstelle (online) ist die „BSFZ“. Das ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, ein Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Klingt komplex, ist aber wirklich einfach. Der Vorgang wird online durchgeführt. Das Onlineverfahren dort führt im positiven Entscheidungsfall zur „Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit“. Die Bescheinigungsstelle beurteilt nicht, in welchem Umfang die Aufwendungen Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind. Im Wortlaut der Bescheinigung heißt es dann „Bescheid über den Antrag auf Bescheinigung vom [Datum] nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben)“. Dies bedeutet, dass das Vorhaben steuerlich gefördert wird. In der Bescheinigung sind die Projekt-Grunddaten fixiert. Diese haben Einfluss auf alles Weitere an Förderung und die weitere Projektumsetzung (siehe: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/).
Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Ziel der Investition in Verbindung mit Innovation
Praxisfall: Das Projekt könnte in unserem Beispiel folgendes Ziel haben und würde im Antrag wie folgt bezeichnet: „Die Makler-XY-App ist ein digitaler, systematischer und kontaktloser Kommunikationskanal für Unternehmen und deren Mitarbeiter ohne digitale Arbeitsplätze oder E-Mail-Zugänge und schützt durch Abgrenzung privater Inhalte die Privatsphäre. Der Eins-zu-eins-Kontakt führt zu Echtzeithandlungsanweisungen ohne Informationsverlust. Die regelbasierte Makler-XY-App als Bildungssystem beschleunigt das Onboarding neuer Mitarbeiter um 50%. Schulungen erfolgen statt nur einmal nun viermal jährlich und in wöchentlichen Mikrolerneinheiten mit Soft-Skill-Training. Die im Vorhaben entwickelte Plattform integriert zum ersten Mal einen selbstlernenden Algorithmus, der die Inhalte automatisiert auf die individuellen Bedürfnisse adaptiert. Zudem steigern übermittelte positive Emotionen (direkte Online-Kommunikation zwischen den App-Nutzern) die Mitarbeiterzufriedenheit um 90%, was die Mitarbeiter stärker bindet.“
Seite 1 Fördergelder vom Finanzamt? Steuerliche Vorteile nutzen
Seite 2 Anforderung 1: Neuartigkeit muss erfüllt sein
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können