IMD: drei Buchstaben, die es in sich haben. Die Branche wartet gespannt auf die Vorgaben aus Brüssel, die im Rahmen der Überarbeitung der Vermittlerrichtlinie kommen werden. Spannend auch die Frage nach dem „Wann“. Denn bereits seit dem 03.07.2012 liegt ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch. Ziel der IMD 2 (Insurance Mediation Directive 2) ist „die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Versicherungsbranche durch Einführung gemeinsamer Standards für den Vertrieb von Versicherungen und durch Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Beratung.“ So ist es auf der Internetseite der EU-Kommission zu lesen. Das Europäische Parlament hat am 26.02.2014 seine Position veröffentlicht. Diese weicht in wesentlichen Punkten vom Vorschlag der EU-Kommission ab.
Im aktuellen Fokus der Diskussion steht hierbei das Provisionsverbot. Letzter Stand hier: Die Mitgliedsstaaten sollen selbst entscheiden, ob sie ein Provisionsverbot einführen oder nicht. Weiter wird über die Behandlung von sogenannten Versicherungsanlageprodukten diskutiert und über die Weiterbildungsverpflichtung von Vermittlern. Letztere ist in Deutschland bereits auf freiwilliger Basis im Rahmen der Initiative „gut beraten“ umgesetzt worden. Inwieweit sich dies mit dem endgültigen Richtlinien-Entwurf deckt, bleibt abzuwarten.
Einen Schritt weiter ist man in Sachen Finanzmarktrichtlinie. Die sogenannte MiFID II wurde vom Europäischen Parlament am 15.04.2014 verabschiedet. Die Umsetzung in den Ländern muss bis Ende 2016 erfolgen. Interessant ist, dass sich in der Finanzmarktrichtlinie auch Bestimmungen die Versicherungsvermittlung betreffend finden lassen. Denn die MiFID II wird die IMD 1 ändern. Damit werden Änderungen der IMD 2 vorweggenommen. Die Gespräche zu IMD 2 sollen vermutlich im Herbst wieder aufgenommen werden. Somit gibt es in Sachen IMD drei Versionen:
die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2002 (IMD 1)
die IMD 1.5: die derzeitige IMD 1 Richtlinie wird durch einen Zusatz in MiFID II geändert
IMD 2: eine vollständige Überarbeitung der IMD 1
Um die Komplexität noch weiter zu erhöhen finden sich in der sogenannten PRIPs-Verordnung Regelungen zu den Informationspflichten zu Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter. Damit verschmelzen die Bereiche Versicherung und Investment immer mehr.
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