2023 war die EU-Kleinanlegerstrategie und ein damit einhergehendes Provisionsverbot für Finanzanlagenvermittler und potenziell auch Makler das Branchenthema schlechthin: Profitieren die Renditen von Verbrauchern tatsächlich von einem Verbot des provisionsbasierten Vergütungsmodells? Bei welchen Produkten und für welche Vermittler soll ein Provisionsverbot gelten? Das waren die dominanten Fragen.
In der Zwischenzeit hat sich viel getan – auch in den vielen Entwurfsversionen der EU-Kleinanlegerstrategie. Das generelle Provisionsverbot bei der Finanzanlagenvermittlung ist aus der Kleinanlegerstrategie gewichen, stattdessen liegt der Fokus jetzt auf einem anderen Aspekt, nämlich: Darf ein Makler bzw. Vermittler sich und seine Dienstleistung als unabhängig bezeichnen, wenn er über Provisionen vergütet wird?
Praktisch kein Thema mehr für Verbände
Ende September hielt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) seinen jährlich stattfindenden Pressedialog ab. Der BVK-Präsident Michael H. Heinz verkündete dort, dass man sich mit seiner Position fast vollständig durchsetzen konnte und das „drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler“ weitgehend abwenden konnte. Der Verband sieht im Provisionsverbot also folglich keine Gefahr mehr.
Und ganz ähnlich verhielt es sich beim Jahrespressegespräch des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), das am 10. Oktober in Hamburg stattfand. Auf Nachfrage von AssCompact bestätigte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck, dass man die Gefahr eines Provisionsverbots für Makler im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie als „vom Tisch“ betrachte. Dr. Bernhard Gause, geschäftsführender Vorstand, pflichtete Billerbeck bei und verwies darauf, dass sich ein Provisionsverbot für Makler bzw. Vermittler in der aktuellen Fassung der EU-Kleinanlegerstrategie auch nicht mehr finde.
Die Unabhängigkeit des Maklers
Auf der Debatte um das Provisionsverbot fußt jedoch ein anderer Streitpunkt, der jetzt umso mehr diskutiert wird: Berät ein provisionsvergüteter Makler unabhängig? Im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie kann es nun nämlich so kommen, dass ein Makler darauf hinweisen muss, dass er in diesem Fall nicht unabhängig berät – einem Provisionsverbot für Makler würde man so aus dem Weg gehen. Der BVK hatte bei seinem Pressedialog klargestellt: Es gehe dabei nicht um den Unabhängigkeitsstatus des Maklers selbst, sondern lediglich um den Unabhängigkeitsstatus seiner Dienstleistung.
Ein emotionaler Streitpunkt, wie Dr. Bernhard Gause beim BDVM-Gespräch zugibt. Einem Makler bzw. seiner Dienstleistung seine Unabhängigkeit abzusprechen, weil er mit Provisionen vergütet wird, basiere auf „absurden Verbraucherschutzgedanken“. Unabhängigkeit komme dann zur Sprache, wenn man von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis spreche. In seinem offiziellen Statement zum BDVM-Jahrespressegespräch sieht das auch Präsident Billerbeck so: „Anders als beim Versicherungsvertreter auf Seiten eines Versicherers kann und muss der Makler aus einer Vielzahl von Angeboten im Markt wählen und haftet nach dem ‚Sachwalterurteil‘. Gerade das macht ihn unabhängig, nicht die Art der Vergütung.“
Provisionsdeckel im Leben-Bereich?
Billerbeck bestärkt außerdem nochmals die Forderungen eines Provisionsdeckels bei der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille, die der BDVM im Juni geäußert hatte. In dem Fall läge der Fokus dann verstärkt auf Bestandscourtagen. AssCompact hatte sich damals bei den Jungmaklern umgehört, die darauf hingewiesen hatten, dass der Start in die Branche bei geringeren Abschlusscourtagen schwerer fallen könnte. Auf Nachfrage zu dieser Kritik erwidert Marcus Wetzel, Geschäftsführer der Martens & Prahl Pensionsmanagement GmbH, dass es zu derartigen Startschwierigkeiten eigentlich nicht kommen sollte, wenn das Geschäftsmodell entsprechend auf Bestandscourtagen aufbaue.
BDVM-Präsident Billerbeck merkte an, es könne seiner Meinung nach nicht sein, dass die Existenzgründung von der einmaligen Abschlusscourtage finanziert werde. Das Nachwuchsproblem in der Branche werde nicht über Abschlusscourtagen im Leben-Bereich geklärt, sondern an anderen Stellen wie etwa durch ein besseres Branchenimage.
BDVM-Makler blicken optimistisch in die Zukunft
Dr. Bernhard Gause stellte zum Abschluss der Sitzung noch einige Ergebnisse aus dem neuen BDVM-Stimmungsbarometer vor. Daran haben dieses Jahr 149 Mitglieder teilgenommen, woraus sich Gause zufolge durchaus einige Trends ablesen lassen könnten. 98% der Teilnehmer bewerten ihre Geschäftslage in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 positiv, im Vorjahr waren es 96,4%. Grund dafür seien unter anderem steigende Courtage-Einnahmen bei 85,7% der teilnehmenden Unternehmen. Allerdings fallen die gesteigerten Courtage-Einnahmen moderat aus: 51% der Mitgliedsunternehmen geben an, die Steigerung sei unter 10%.
Hohe Unzufriedenheit unter den BDVM-Maklern gibt es dem Stimmungsbarometer zufolge bei der Geschwindigkeit und der Qualität der Schadenbearbeitung der Versicherer: Mehr als ein Drittel der Befragten (36,9%) vergaben hier die Note 5, die Note 6 sogar 11,4%. Nur etwa die Hälfte der Teilnehmenden kann sich mit einer Note 4 oder besser anfreunden. Die Anmerkungen der Makler seien drastisch: „Explosion der Bearbeitungszeiten/an der Grenze zur Serviceverweigerung“. Es werde jedoch auch darauf hingewiesen, dass es sehr große Unterschiede bei den Versicherungsunternehmen gebe. (mki)
Bild: © Mark – stock.adobe.com
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