IVD: Rund 40% der 16 Millionen Eigenheime kaum saniert
Auch der Immobilienverband Deutschland IVD warnt vor hohen Kosten für viele Hauseigentümer und kritisiert die Realitätsferne von Brüssel. Es drohe ein umfangreicher Sanierungszwang. Laut IVD wären in Deutschland von der EU-Gebäuderichtlinie überproportional viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. Rund 40% der 16 Millionen Eigenheime seien kaum saniert und befänden sich jetzt noch in den Energieklassen G und H.
„Wir setzen uns für einen emissionsfreien Gebäudebestand ein, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. „Die Politik muss aber bei der Festlegung von Sanierungspflichten ausreichend auf die Realitäten Rücksicht nehmen. Baumaterial und technische Anlagen sind knapp und teuer geworden, Personal nicht immer verfügbar. Nicht nur Geringverdiener, auch die meisten Menschen mit mittleren Einkünften haben nicht genug Erspartes für eine umfassende Sanierung ihres Wohneigentums innerhalb so kurzer Fristen“, so Schick weiter.
Haus & Grund: „Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet“
Vor den weitreichenden Folgen der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie warnt auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden“, erklärte Verbandschef Kai Warnecke. Wohnen würde sich damit erheblich verteuern. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen sei laut Haus & Grund bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürgern würde vernichtet, fürchtet Warnecke.
Wie geht es weiter?
Mit der Abstimmung im EU-Parlament ist das Vorhaben noch nicht beschlossen. Wie das Parlament mitteilt, handelt es nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus. Die Mitgliedstaaten sollen dann die erforderlichen Maßnahmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen, in ihren „nationalen Renovierungsplänen“ festlegen.
IVD: Gegenvorschlag des EU-Rates aufgreifen
Der IVD spricht sich dafür aus, dass Kommission, Parlament und Rat zum Vorschlag des Europäischen Rates zurückzukehren. Dieser sieht vor, dass eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser bis zehn Einheiten erst bei einem Eigentümerwechsel einsetzt. Der neue Eigentümer müsste dann innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf energetisch sanieren. „Ein vernünftiger Lösungsansatz, weil der neue Eigentümer weiß, worauf er sich beim Erwerb der Immobilie einlässt“, betont IVD-Präsident Schick. (tk)
Bild: © Jürgen Fälchle – stock.adobe.com
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