Verschärfung der Product-Governance-Vorgaben
Ebenso sind Verschärfungen der Product-Governance-Vorgaben sowie der Verhaltensregeln für Anlageberater vorgesehen. So sollen die entsprechenden Informationen um Angaben zum Pricing-Prozess erweitert werden und u. a. auch Vergleiche mit Benchmark-Produkten beinhalten.
Ferner sollen die beruflichen Anforderungen an Finanzberater verschärft und gemeinsame Mindeststandards für die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen eingeführt werden. Regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen werden verbindlich. Schließlich sollen auch die Anforderungen an Marketinginformationen weiter konkretisiert werden. Nähere Details hierzu sollen in einer De-legierten Verordnung noch ausgearbeitet werden.
Beratungen im Trilog
Die vorgenannten Vorschläge müssen nun mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten beraten und verabschiedet werden. Entsprechend den vorgesehenen Umsetzungsfristen in das letztlich maßgebliche nationale Recht ist mit einer Anwendbarkeit der neuen Vorgaben frühestens in zwei Jahren zu rechnen. Bereits jetzt behält sich die EU-Kommission aber vor, die Regelungen drei Jahre nach Verabschiedung des Pakets neu zu bewerten. Sollte sie dabei zu dem Schluss kommen, dass weitere Verschärfungen für den Anlegerschutz erforderlich sind, könnte letztendlich doch ein vollständiges Provisionsverbot kommen.
Ungeachtet dessen ist aber auch der jetzt vorliegende Richtlinienentwurf sehr weitgehend und die geplanten Regelungen werden – sofern es im weiteren parlamentarischen Prozess keine Anpassungen mehr gibt – erheblich in viele derzeit bestehende Vertriebsmodelle eingreifen.
Fazit
Vor diesem Hintergrund sollte die Zeit genutzt werden, um zu prüfen, ob und inwiefern bestehende Vertriebsmodelle zwischen Provisionsverbot und strengem Zuwendungsregime weiterhin sinnvoll und wirtschaftlich bleiben – oder, in welchem Rahmen Anpassungen bei den derzeit bestehenden Geschäfts- und Gebührenmodellen erforderlich werden. Denkbar ist hier vieles: von Abomodellen über zusätzliche Serviceleistungen, Portfolioberatungen bis hin zur Erhöhung von Transaktionsgebühren. Wichtig ist vor allem aber zweierlei: eine klare Abgrenzung der angebotenen Wertpapierdienstleistungen und eine baldige Umsetzung, um mögliche neue Modelle rechtzeitig auf den Weg zu bringen.
Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2023 und in unserem ePaper.
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