Die Einführung der Pflicht erfolgt schrittweise
Die Einführung der E-Rechnung soll nicht auf einen Schlag ab dem 01.01.2025 erfolgen. Vielmehr ist eine etappenweise Umsetzung vorgesehen. Eine definitive Pflicht, für nationale B2B-Umsätze eine E-Rechnung auszustellen, besteht erst ab dem Jahr 2028. Zuvor ist wie folgt zu unterscheiden: Für im Jahr 2025 und 2026 ausgeführte Umsätze kann weiterhin eine Papierrechnung oder, mit Zustimmung des Rechnungsempfängers, eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden. Für im Jahr 2027 ausgeführte Umsätze kann weiterhin eine Papierrechnung oder, mit Zustimmung des Rechnungsempfängers, eine Rechnung in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden, wenn der Umsatz des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Für in den Jahren 2025 bis 2027 ausgeführte Umsätze kann, mit Zustimmung des Rechnungsempfängers, zudem auch eine Rechnung mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) erteilt werden.
Fazit
Zusammenfassend besteht bis auf Weiteres noch keine unmittelbare Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung. Wenn sich jedoch der Rechnungsaussteller ab dem 01.01.2025 für die Verwendung einer elektronischen Rechnung entscheidet, besteht für den Rechnungsempfänger die Pflicht, diese entgegenzunehmen. In der Folge muss der Rechnungsempfänger eine Möglichkeit vorhalten, eine E-Rechnung zu empfangen. Weiterhin wird er auch eine entsprechende Anwendung vorhalten müssen, um die Auswertung der E-Rechnung für seine Buchhaltung zu ermöglichen. Inländische Unternehmer sollten sich vor diesem Hintergrund zeitnah darum bemühen, die Voraussetzungen für den Empfang und die Auswertung von E-Rechnungen zu schaffen.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 12/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com
Seite 1 Elektronische Rechnungserteilung: Wie gelingt die Umsetzung?
Seite 2 Die Einführung der Pflicht erfolgt schrittweise
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können