Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die BaFin machen Druck bei Beschränkungen im provisionsbasierten Vergütungssystem. So verfolge die EIOPA unter anderem das Ziel, „schädliche Interessenkonflikte im Verkaufsprozess zu bekämpfen“. Denn die EIOPA hat die Auswirkungen der Unterschiede in der Regulierung von Anreizen zwischen der zweiten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD analysiert. Dabei kommt die EU-Aufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass es wichtige Unterschiede, insbesondere auf der Ebene der Offenlegung von Anreizen und zur Beschränkung der Zahlung und/oder Entgegennahme von Anreizen in der MiFID II im Vergleich zur IDD gibt, und hält deshalb eine Angleichung der Rechtsvorschriften für vorteilhaft.
EIOPA hinterfragt provisionsbasiertes System
Bereits im ersten Quartal 2022 hat EIOPA für eine Verbesserung des Kleinanlegerschutzes eine Konsultation unter Vermittler- und Branchenverbänden, Versicherern und Vertriebsgesellschaften durchgeführt. Ziel ist eine Evaluierung EU-weit bestehender Unterschiede in Kosten und Beratung bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, wozu zum Beispiel auch eine fondsgebundene Lebensversicherung zählt. Anlass dieser EIOPA-Konsultation seien die zu hohen Kosten bei den Produkten, die den Zugang des Kleinanlegers zum Kapitalmarkt beschränken und die Rendite entscheidend schmälern würden.
EIOPA-Konsultation als Fingerzeig?
Steht mit der EIOPA-Konsultation und einer möglichen Angleichung von IDD an MiFID II also erneut eine Debatte um ein generelles Provisionsverbot auf europäischer Ebene an? Im exklusiven AssCompact-Interview – das vollständige Interview ist in der Juni-Ausgabe der AssCompact zu lesen – gab Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), durchaus zu bedenken, dass mit der EIOPA-Befragung ein generelles Provisionsverbot bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wieder auf dem Tisch sei. Es liege aber auch im Bereich des Möglichen, dass der Pfad eher in Richtung Honorarberatung eingeschlagen werde oder, dass bei der Frage nach der Vergütung alles so bleibe wie es gegenwärtig der Stand der Dinge sei. Sicher sei nur, dass die Konsultation etwas bewegen und auch verändern werde, so Dr. Jenssen weiter.
Vermittlerverbände sprechen sich klar gegen ein Verbot aus
Insgesamt positioniert sich der BDVM klar gegen ein Verbot, wie Dr. Jenssen erläutert: „Solche Konsultationen setzen den unabhängigen Sachwalter unter Druck. Und deshalb sieht BDVM gemeinsam mit BIPAR [der europäische Vermittlerdachverband, Anm. der Redaktion] diese Befragungen und Vorhaben seitens der EIOPA äußerst kritisch.“ Auch beim Bundesverband der Versicherungskaufleute e.V. (BVK) heißt es in der Stellungnahme zur aktuellen EIOPA-Konsultation, dass eine unterschiedliche Behandlung in beiden Bestimmungen (MiFID II und IDD, Anm. der Redaktion) gerechtfertigt sei, da Versicherungen grundsätzlich nicht mit Anlageprodukten zu vergleichen seien. Außerdem sei man der Auffassung, dass das provisionsbasierte System im Allgemeinen zu einem breiten Zugang zu Beratungen und Empfehlungen führe, wie es in der BVK-Stellungnahme weiter heißt.
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