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8. Dezember 2021
Einlagensicherung: Privatbanken ziehen Fazit aus Greensill-Pleite
Einlagensicherung: Privatbanken ziehen Fazit aus Greensill-Pleite

Einlagensicherung: Privatbanken ziehen Fazit aus Greensill-Pleite

Der Bundesverband der Privatbanken hat eine Reform der Einlagensicherung auf den Weg gebracht. Mit der Reform reagiert der Bundesverband auf die Auswirkungen der Greensill-Bank-Pleite. Der Schutzumfang für die Einlagen privater Sparer sinkt bis 2030 auf 1 Mio. Euro, der für Unternehmen auf 10 Mio. Euro.

Anfang März 2021 hatte die BaFin die Schließung der Greensill Bank angeordnet. Die Aufsichtsbehörde reagierte mit diesem Schritt auf die drohende Überschuldung der Bremer Bank, wie AssCompact berichtete. Für die Einlagen der betroffenen Sparer musste schließlich die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) einspringen – ein Tochterunternehmen des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

Eingeschränkter Schutzumfang betrifft nur wenige Sparer

Als Reaktion auf den Vorfall hat der BdB nun eine umfassende Reform der Einlagensicherung deutscher Privatbanken auf den Weg gebracht. Ziel dieser Reform ist laut Aussage des Bundesverbands, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren: den Schutz von Sparern und Unternehmen. Für 98% der privaten Sparer solle sich in der Praxis nichts ändern, da ihre Einlagen weiterhin in voller Höhe geschützt seien.

Privatsparer und Unternehmen weiterhin geschützt

Der Kreis der geschützten Einleger wird im Rahmen der Reform angepasst. Private Sparer und Unternehmen bleiben weiterhin umfassend geschützt. Dasselbe gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – wie zum Beispiel Sozialversicherungen.

Professionelle Einleger fallen aus der Einlagensicherung

Professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten werden ab 2023 hingegen nicht mehr geschützt. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.

Obergrenzen beim Schutzumfang

Ab 2023 gelten des Weiteren erstmals Obergrenzen für den gebotenen Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger. So beträgt der Schutzumfang für private Sparer ab 2023 5 Mio. Euro und für Unternehmen 50 Mio. Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf 3 Mio. Euro für private Kunden und 30 Mio. Euro für Unternehmen abgesenkt. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer auf 1 Mio. Euro, für Unternehmen auf 10 Mio. Euro.

Einlagen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.

Nur noch deutsche Einlagen geschützt

Die Einlagensicherung wird außerdem konsequent auf Deutschland fokussiert. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt.

Übergangsphase bis 2030

Die Reform wird erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. Einleger und Verbandsmitglieder erhalten somit Zeit, um sich auf die Änderungen einzustellen.

Sewing sieht Greensill-Skandal als Zäsur an

„Die privaten Sparerinnen und Sparer profitieren auch künftig von einem leistungsfähigen und umfangreichen Einlagenschutz. Die Sicherheit ihrer Gelder hat für die privaten Banken höchste Priorität“, sagt Christian Sewing, Präsident des BdB und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank. „Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen. Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadenfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“ (tku)

Bild: © Brian Jackson – stock.adobe.com