Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen vorgestellt. Mit diesem Vorgehen konkretisiert die DSK die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der ein einheitliches Konzept zu den Grundsätzen bei der Festsetzung von Geldbußen vorsieht.
Bei dem Konzept handelt es sich ausschließlich um die Zumessung von Bußgeldern gegen Unternehmen im Rahmen der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf Vereine oder natürliche Personen, außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, findet das Konzept keine Anwendung. Ebenso sind grenzüberschreitende Fälle ausgenommen und Gerichte sind in ihren Urteilssprüchen nicht an das Konzept gebunden.
Bußgeldzumessung in fünf Schritten
Das Konzept sieht eine Bußgeldzumessung vor, die in fünf Schritte aufgeteilt ist:
- Das betroffene Unternehmen wird zuerst einer Größenklasse zugeordnet.
- Der mittlere Jahresumsatz der Untergruppe der Größenklasse wird bestimmt.
- Dann wird ein wirtschaftlicher Grundwert (Tagessatz) bestimmt.
- Je nach Schwere der Tatumstände wird der Grundwert mit einem Faktor multipliziert.
- Schließlich wird der ermittelte Wert angepasst, wenn weitere zu berücksichtigende Umstände vorliegen.
Seite 1 DSGVO: So sieht das Bußgeldkonzept gegen Unternehmen aus
Seite 2 Die Schritte im Einzelnen
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