AssCompact suche
Home
Vertrieb
22. April 2025
Diese Beschwerden führen Kunden gegen Versicherungsvermittler

2 / 2

Diese Beschwerden führen Kunden gegen Versicherungsvermittler

Diese Beschwerden führen Kunden gegen Versicherungsvermittler

Nur wenige Beschwerden aufgrund abgelehnten Versicherungsfalls

Eine geringere Anzahl von Beschwerden war auf den Ausgleich eines geltend gemachten Schadens im Zusammenhang mit einem abgelehnten Versicherungsfall gerichtet. Weitere Beschwerden betrafen wie ebenfalls in den Vorjahren ungenügende Informationen; auch ging es den Beschwerdeführern um Fragen des Datenschutzes und um die Herausgabe von Unterlagen.

Zudem gab es Beschwerden gegen Versicherungsmakler, in denen moniert wurde, dass geänderte Lebens- und Betriebsumstände der Kunden nicht berücksichtigt wurden und der Versicherungsschutz nicht angepasst wurde. Auch Fehler bei der Umdeckung von Risiken wurden beanstandet. Zunehmend erreichen die Schlichtungsstelle auch Beschwerden, die sich auf eine Vermittlung über Internetvergleichsportale beziehen.

Jahresbericht moniert Beratungsdokumentation

Seit der Einführung der gesetzlichen Dokumentationspflicht stellt die Schlichtungsstelle aber auch fest, dass dieser Aufgabe, jedenfalls in den Beschwerdefällen, sehr oft nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das änderte sich auch im Berichtsjahr nicht. Insbesondere zeigte sich wiederholt, dass die entsprechenden Formblätter (oft) schematisch ausgefüllt wurden, also ohne auf die konkrete Lage des Antragstellers einzugehen und den maßgeblichen Vermittlungsvorgang festzuhalten. Damit sei die Beratungsleistung nicht nachvollziehbar, und die Dokumentation erfülle nicht ihren Zweck, so die Versicherungsombudsfrau.

Zum Beschwerdeverfahren

Für Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsvermittler gelten andere Verfahrensregeln als für die Verfahren gegen Versicherungsunternehmen. Folglich arbeitet die Schlichtungsstelle mit zwei verschiedenen Verfahrensordnungen: der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e. V. für Unternehmensbeschwerden (VomVO) und der Verfahrensordnung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (VermVO).

Das Verfahren nach der VomVO hat Vorteile für die Beschwerdeführer, insbesondere weil die Ombudsfrau bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegen den Versicherer treffen kann. Außerdem kann sie dem Versicherer vorgeben, ein bereits eingeleitetes Mahnverfahren für die Dauer des Schlichtungsverfahrens auszusetzen. Andererseits unterliegt der Zugang zum Verfahren nach der VermVO weniger Beschränkungen. So sind zum Beispiel nicht nur Verbraucher und Beschwerdeführer in verbraucherähnlicher Lage beschwerdebefugt, sondern alle Versicherungsnehmer und Verbraucherschutzorganisationen. Auch eine Beschwerdewertobergrenze kennt das Vermittlerverfahren nicht. (bh)

Seite 1 Diese Beschwerden führen Kunden gegen Versicherungsvermittler

Seite 2 Nur wenige Beschwerden aufgrund abgelehnten Versicherungsfalls