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5. Februar 2025
Deutlich mehr Beschwerden an PKV-Schlichtungsstelle

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Deutlich mehr Beschwerden an PKV-Schlichtungsstelle

Deutlich mehr Beschwerden an PKV-Schlichtungsstelle

Im Jahr 2024 erreichten den PKV-Ombudsmann deutlich mehr Beschwerden als im Vorjahr. Häufig ging es um die Frage der medizinischen Notwendigkeit, auch längere Bearbeitungszeiten waren oft ein Thema. In etwa einem Viertel der eingegangenen Fälle konnte eine Einigung erzielt werden.

Der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. So erreichten den Ombudsmann im vergangenen Jahr insgesamt 6.891 Schlichtungsanträge, 1.476 bzw. 27,3% mehr als im Jahr zuvor. Mehr Schlichtungsanträge gingen im letzten Jahrzehnt nur im Jahr 2018 ein, als der Wert bei 7.348 lag. Auffällige Sondereffekte gab es jedoch nicht, die Zahl der Anträge hat sich über alle Themengebiete erhöht, so der Bericht.

Die Schlichtungsstelle führt den Anstieg des Antragsaufkommens auf die höheren Leistungsfälle in der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück, die im Jahr 2024 um etwa 10% zugenommen hat. Dieser deutliche Anstieg der Arzt-Patienten-Kontakte bringe folglich ein gestiegenes Konfliktpotenzial mit sich.

Angesichts der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt die Anzahl der der Fälle, die den Ombudsmann im Berichtsjahr erreichten, bei rund 0,01%, was „unverändert für eine hohe Kundenzufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der einzelnen Unternehmen“ spricht.

Mit diesen Themen hat sich der Ombudsmann am häufigsten beschäftigt

Die große Mehrheit der Anträge, nämlich 4.017 aller angenommenen Anträge, gingen in Zusammenhang mit der Krankenvollversicherung ein (70%). Im Bereich Zusatzversicherung waren es 1.198 Anträge, oder 20,9%. Der Rest, also 523 Anträge, oder 9,1%, standen in Zusammenhang mit der Pflegepflichtversicherung.

Am häufigsten beschäftigten sich Anträge mit der Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Auch Fragen nach der tariflichen Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erreichten den Ombudsmann häufig.

Bei Anträgen in diesen beiden Bereichen ging es häufig um die relativ neu zugelassenen Präparate zur Gewichtsregulierung, Ozempic und Wegovy. Während Ozempic als Präparat zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen ist, wird es zunehmend für seine gewichtsreduzierende Wirkung nachgefragt. In Bezug auf Ozempic war der Streitpunkt in Zusammenhang mit der Kostenübernahme oft die Frage der medizinischen Notwendigkeit, also ob ein diagnostizierter Diabetesfall vorlag. Beim Wegovy stand vor allem die Frage nach der tariflichen Erstattungsfähigkeit im Mittelpunkt. Viele PKV-Unternehmen sehen in ihren Tarifbestimmungen vor, dass gewichtsreduzierende Mittel nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

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Seite 2 Längere Bearbeitungszeiten ebenfalls ein Streitthema