Die EU-Kommission denkt über die Einführung eines EU-weit geltenden Provisionsverbots in der Anlageberatung nach (AssCompact berichtete: Die Debatte um ein Provisionsverbot ist zurück). Denn nach Auffassung der EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness würden in der EU Kleinanlegern weiterhin Produkte verkauft werden, die teurer seien als kostengünstigere Alternativen, die ebenfalls auf dem Markt erhältlich sind. Und den Grund dafür liefert die ranghohe EU-Beamtin gleich mit: das provisionsbasierte Vergütungssystem. Kritiker eines solchen Vorhabens bezweifeln allerdings, dass damit dem Schutz des Kleinanlegers wirklich geholfen sei. Stattdessen könne man mit niederschwelligen Maßnahmen wie verschärften Transparenzvorschriften oder Preisobergrenzen arbeiten (AssCompact berichtete: EU-Provisionsverbot: Streit geht in neue Runde).
Provisionsverbot soll einen attraktiven Markt für Kleinanleger schaffen
Nichtsdestotrotz hält die EU-Kommission an ihrem Plan fest. Und mit Blick auf die EU existieren schon zwei Länder, in denen bereits seit geraumer Zeit ein Provisionsverbot in der Anlageberatung gilt – nämlich in Großbritannien (UK) und in den Niederlanden. In UK wurde ein solches Verbot 2012 eingeführt. Das Regulierungspaket namens Retail Distribution Review (RDR) untersagt in UK seitdem Provisionen für Anlageprodukte aller Art. Ziel des Regulierungspakets war es, einen widerstandsfähigen, effektiven und attraktiven Markt für Kleinanleger zu schaffen, dem die Verbraucher vertrauen. Und anlässlich des nun 10-jährigen Bestehens des Provisionsverbots haben Vertreter von Finanzaufsicht, Verbänden und Beratungsunternehmen nun eine Zwischenbilanz gezogen.
In UK dominiert ein ganzheitlicher Beratungsansatz
Grundsätzlich werde der Beratungsmarkt in UK von der ganzheitlichen Beratung dominiert, erklärt etwa Rechtsanwalt Norman Wirth. Der geschäftsführende Vorstand beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) nahm selbst an einer Veranstaltung in London teil, wo über zehn Jahre Retail Distribution Review (RDR) diskutiert wurde, und berichtet darüber für den deutschen Markt. Und mit ganzheitlicher Beratung meint Wirth, dass der Berater die gesamte finanzielle Situation und die Ziele eines Verbrauchers berücksichtige und Empfehlungen ausspreche, um diese zu erreichen. Hierauf würden über 90% der Einnahmen der Beratungsunternehmen entfallen. Und Zielkunden seien nach wie vor überwiegend wohlhabende Verbraucher. Denn der durchschnittliche beratene Kunde verfüge über ein Vermögen von umgerechnet über 170.000 Euro.
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