Letzte Verantwortung sollte beim Menschen liegen
In diesem Zusammenhang appelliert der BVK, dass Grundsätze der menschlichen Aufsicht über das maschinelle Lernen von KI-Systemen, ihre Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit und Integrität der Datenverwaltung erfüllt sein müssten. „Schließlich sollte die letzte Entscheidung und Verantwortung zur Nutzung von KI immer Menschen obliegen“, so Heinz weiter.
KI darf menschliche Beratung nicht ersetzen, nur unterstützen
Die im Positionspapier genannten Aspekte decken Bereiche wie „Ethik und Vertrauen“ oder „Herausforderungen und Risiken“ sowie „Vorteile und Potenziale“ ab. Was Letztere angeht, schreibt der BVK unter anderem: „Vermittlerbetriebe können und sollen durch den Einsatz von KI eine Steigerung der Effizienz, Problemlösungs-Kreativität und Innovationsfähigkeit erlangen.“ KI könne dabei helfen, den Wissenstransfer sicherzustellen.
Im Bereich der regulatorischen Rahmenbedingungen fordert der Verband, dass KI nicht dazu führen dürfe, dass durch Implementierung KI-gefütterter Daten neue Möglichkeiten der Vertriebssteuerung entstehen. Weiter heißt es im Positionspapier: „KI kann und darf eine menschliche Beratung nicht ersetzen, sondern nur unterstützen." Der BVK stehe für die Aussage „Kein Vertrieb ohne Beratung!".
Abschließend unterstreicht der BVK, mit dem Positionspapier verdeutliche das Engagement des Verbands, die Nutzung von KI in der Versicherungsbranche zu optimieren, die gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige digitale Transformation voranzutreiben.
Alle Forderungen finden sich im KI-Positionspapier des BVK. (tik)
Bild: © blackdiamond67 – stock.adobe.com
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