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30. August 2024
Das fordert der BVK zum Einsatz von KI in Vermittlerbetrieben

Das fordert der BVK zum Einsatz von KI in Vermittlerbetrieben

Der BVK hat ein Positionspapier zur Nutzung von KI bei Vermittlern und Versicherern vorgelegt. Darin hat der Verband einige Forderungen formuliert, um die Potenziale auszuschöpfen, aber auch vertrauensvoll damit umzugehen und die Risiken zu reflektieren. KI dürfe menschliche Beratung nicht ersetzen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Vermittler- und Versicherungsbranche Stellung bezogen. So erkennt der Verband die transformative Kraft der KI an. Potenzial sieht der BVK beim KI-Einsatz vor allem zur Effizienzsteigerung bei der Schadenregulierung, Kundenberatung und Prämiengestaltung sowie zur Kostensenkung. Zugleich weist der BVK aber auch darauf hin, dass die Anwendung KI-gestützter Tätigkeiten aktuell noch mit erheblichen Risiken, insbesondere mit rechtlichem Hintergrund, verbunden sei, und ruft in seinem Positionspapier zu einem vertrauensvollen KI-Einsatz auf.

Nutzung von KI nach Governance-Prinzipien

„In unseren Positionen zur Nutzung der KI formulieren wir sieben Forderungen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Diese reichen von einem ethisch geleiteten Umgang, regulatorischen Rahmenbedingungen wie dem AI-Act der Europäischen Kommission, der Anerkennung und Nutzung von Innovationspotenzialen, bis zur Reflektion der Risiken von KI-Systemen.

Wir bestehen auch darauf, dass KI verantwortungsvoll und nach Governance-Prinzipien eingesetzt wird, ohne von ihrem zukunftsweisenden Charakter abzusehen.“ Der Verband wirbt für eine breite Unterstützung dieser Prinzipien innerhalb der Branche und spricht sich für einen Dialog zwischen Versicherern, Vermittlern, Aufsichtsbehörden und politischen Entscheidungsträgern aus, um die Vorteile von KI zu maximieren und die Risiken zu minimieren.

Der BVK beruft sich auf die Governance-Prinzipien der EIOPA für einen ethischen und vertrauenswürdigen Einsatz der KI als Leitlinie. Dabei geht es um Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Fairness und Nichtdiskriminierung, der Transparenz und Erklärbarkeit, der Datenverwaltung, Sicherheit und Integrität, der Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie schließlich um das Prinzip der menschlichen Aufsicht.

Letzte Verantwortung sollte beim Menschen liegen

In diesem Zusammenhang appelliert der BVK, dass Grundsätze der menschlichen Aufsicht über das maschinelle Lernen von KI-Systemen, ihre Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit und Integrität der Datenverwaltung erfüllt sein müssten. „Schließlich sollte die letzte Entscheidung und Verantwortung zur Nutzung von KI immer Menschen obliegen“, so Heinz weiter.

KI darf menschliche Beratung nicht ersetzen, nur unterstützen

Die im Positionspapier genannten Aspekte decken Bereiche wie „Ethik und Vertrauen“ oder „Herausforderungen und Risiken“ sowie „Vorteile und Potenziale“ ab. Was Letztere angeht, schreibt der BVK unter anderem: „Vermittlerbetriebe können und sollen durch den Einsatz von KI eine Steigerung der Effizienz, Problemlösungs-Kreativität und Innovationsfähigkeit erlangen.“ KI könne dabei helfen, den Wissenstransfer sicherzustellen.

Im Bereich der regulatorischen Rahmenbedingungen fordert der Verband, dass KI nicht dazu führen dürfe, dass durch Implementierung KI-gefütterter Daten neue Möglichkeiten der Vertriebssteuerung entstehen. Weiter heißt es im Positionspapier: „KI kann und darf eine menschliche Beratung nicht ersetzen, sondern nur unterstützen." Der BVK stehe für die Aussage „Kein Vertrieb ohne Beratung!".

Abschließend unterstreicht der BVK, mit dem Positionspapier verdeutliche das Engagement des Verbands, die Nutzung von KI in der Versicherungsbranche zu optimieren, die gesellschaftlichen Anforderungen zu erfüllen und eine nachhaltige digitale Transformation voranzutreiben.

Alle Forderungen finden sich im KI-Positionspapier des BVK. (tik)

Bild: © blackdiamond67 – stock.adobe.com