Beitragsurlaub, Ratenzahlung & Co.
Für alle Tarife beim VOLKSWOHL BUND, die separate Überschüsse ansammeln, also etwa alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen oder BU-Versicherungen mit Ansammlung der Überschüsse in Fonds, können fällige Beiträge aus dem bereits angesammelten Guthaben beglichen werden. Bereits aufgetretene Beitragsrückstände lassen sich bei ausreichendem Vertragsguthaben begleichen. Auch Ratenzahlung von bis zu sechs Monatsraten räumt der Versicherer ein. Des Weiteren können Kunden bei allen Lebens- und Rentenversicherungen mit Todesfallabsicherung Geld bis zur jeweils aktuellen Höhe dieser Todesfallabsicherung entnehmen, außer bei Riester- und Basisrenten.
ALTE LEIPZIGER mit Sonderregelungen
Auch die ALTE LEIPZIGER Leben hat eine Lösung erarbeitet, um Kunden bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten zu helfen. Der Versicherer bietet eine zinslose Beitragsstundung für höchstens sechs Monate an. Danach können gestundete Beiträge auf einmal oder in Raten zurückgezahlt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020 für alle Tarife, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen, wie etwa bei der Unterstützungskasse. Für Großkollektive erfolgen individuelle Absprachen. Bei der Beitragsstundung bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang erhalten und auch gezahlte Vergütungen werden nicht zurückbelastet.
R+V erweitert Service und bietet Erleichterungen für Kunden
Auch die R+V hat auf ihrer Bilanzpressekonferenz Maßnahmen vorgestellt, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise zu lindern und Kunden zur Seite zu stehen. „Für uns als R+V Versicherung geht es in erster Linie darum, unsere Mitarbeiter zu schützen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, um auch weiterhin uneingeschränkt für unsere Kunden da zu sein und ihnen gerade jetzt schnell und unkompliziert zu helfen“, unterstreicht Norbert Rollinger, Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung AG. Für Privat- und Firmenkunden bietet der Versicherer in allen Sparten Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen. So können für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau zinslose Stundungen bis zu einer Dauer von sechs Monaten gewährt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2020.
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