Tarifumstellung und Telemedizin für Krankenvollversicherte
Krankenvollversicherten bietet die R+V die Möglichkeit, ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang und/oder höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten können Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in den ursprünglichen Tarif zurückwechseln. Darüber hinaus hat der Versicherer seine Angebote für Krankenvollversicherte um Telemedizin erweitert. Ab Anfang April haben alle Vollversicherten der R+V Krankenversicherung AG die Möglichkeit, eine Online-Sprechstunde per Telefon, Video oder Chat zu nutzen. Hierzu kooperiert der Versicherer mit der TeleClinic GmbH. Die Telemediziner stellen auch Rezepte oder Überweisungen sowie Krankschreibungen aus. Die Rechnung für das Arztgespräch erstattet die R+V nach dem jeweils versicherten Tarif.
Erleichterungen für Kfz-Firmenkunden, erweiterte Berufshaftpflicht für Ärzte
Für ihre Kfz-Firmenkunden bietet die R+V bis zum 30.04.2020 eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung. Zudem wurde die jährliche Gewinnbeteiligung für Firmenkunden mit gutem Schadenverlauf vorgezogen. Darüber hinaus unterstützt die R+V ihre Firmenkunden dabei, Lkw und Zugmaschinen, die bisher nur für den Werkverkehr im Einsatz waren, auch für den Güterverkehr und damit beispielsweise für die Lieferung von Lebensmitteln nutzen zu können.
Für Ärzte hat die R+V den Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung ausgedehnt. Nun sind unter anderem auch telemedizinische und telefonische Beratungen abgesichert oder auch die Vertretung von erkrankten ärztlichen Kollegen.
INTER unterstützt mit „CoronaLine“
Die INTER Versicherungsgruppe hat eine „CoronaLine“ gestartet, um rund um die Uhr Antworten auf medizinische Fragen rund um das Virus und die Lungenkrankheit COVID-19 zu geben. Die Hotline bietet Zugang zu kompetenten Informationen, ausführliche Beratung und umfangreiche Organisation rund um das Thema Corona. Dazu zählen im Einzelnen ärztliche Beratung – auch per Video, Informationen zu den bundesweiten Teststellen und Ambulanzen sowie zur Sicherstellung der Pflege ggf. Lieferung, etwa von Heils- und Heilmitteln gemäß Verordnung. Zum Service gehören außerdem die Bereitstellung eines Hausnotrufs für die häusliche Versorgung, die Organisation von Medikamenten gemäß Rezept sowie von Lebensmitteln oder Essen auf Rädern etc. (tk)
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Bild: © bignai – stock.adobe.com
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