Nach der Ankündigung vor wenigen Tagen, das der auf Cyberversicherungen spezialisierte Assekuradeur COGITANDA Insolvenzantrag stellen will, kam zwischenzeitlich die offizielle Bestätigung des Unternehmens: Die COGITANDA Dataprotect AG aus Köln hat ebenso wie die zur Gruppe gehörenden COGITANDA Insurance Services GmbH, COGITANDA Risk Prevention GmbH, COGITANDA Managed Services GmbH sowie COGITANDA Claims Services GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Köln hat diesen Anträgen entsprochen und Rechtsanwalt Philip Schober von der Sozietät Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Sanierungsmöglichkeiten werden geprüft
Derzeit verschaffe sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gruppe. „Wir werden jetzt Möglichkeiten zu einer Sanierung ausloten“, erklärt Philip Schober. Dazu gehöre, die Möglichkeiten für den Einstieg eines Investors zu eruieren und einen Investorenprozess zu starten. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 150 Mitarbeitenden seien über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung bis Ende Januar 2025 gesichert. „Die Voraussetzungen sind geschaffen, dass der Betrieb fortgeführt wird“, so Schober weiter.
Versicherungsverträge weiterhin gültig
Die Versicherungsverträge, die COGITANDA als Assekuradeur abgeschlossen hat, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Dienstleistungen zur Prävention und zum Schadenmanagement sollen nach wie vor in vollem Umfang erbracht werden. Wie es in der Unternehmensmitteilung weiter heißt, hätten die wesentlichen Vertragspartner der Gruppe, insbesondere die wichtigen Risikoträger, bestätigt, die Zusammenarbeit für den aktuellen Vertragsbestand fortsetzen zu wollen. Neugeschäft zeichnet die COGITANDA bis auf Weiteres aber keines.
Schäden werden nach wie vor bearbeitet
Der gesamte Zahlungsverkehr erfolgt über Treuhandkonten, um sicherzustellen, dass Prämienzahlungen von Kunden an die Risikoträger weitergeleitet werden. Laufende und zukünftige Schäden würden laut Pressemitteilung weiterhin bearbeitet. „Die Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner werden schnellstmöglich mit weiteren detaillierten Informationen versorgt“, heißt es außerdem.
Fragen aus der Maklerschaft – was Rechtsanwalt Vincent Jacobsen rät
Aufgrund vielfältiger Fragen von Maklerseite hat die Kanzlei Michaelis einen Beitrag im Rahmen eines Newsletters veröffentlicht. Darin heißt es: „Die nun begonnene Insolvenz von COGITANDA dürfte abermals für Verunsicherung bei Versicherungsmaklern sorgen. Denn gerade im typischerweise von regionalen Maklern betreuten Industrie- und Gewerbebereich kleinerer und mittlerer Unternehmen hat COGITANDA in der eigentlichen Wachstumssparte Cyber einen substanziellen Marktanteil auf sich vereinigt.“ Wie Jacobsen weiter schreibt, seien in hoher Frequenz drängende Fragen aus der Maklerschaft an die Kanzlei herangetragen worden: Haben die von den Maklern betreuten Versicherungsnehmer Deckung, wenn schon prolongiert wurde? Haben die Versicherungsnehmer ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht? Ergibt sich für die betreuenden Versicherungsmakler ein Haftungsrisiko? Wie müssen sich Makler verhalten? Haben Makler Informationspflichten? Muss unverzüglich umgedeckt werden? Wie verhält es sich mit den Courtageansprüchen für bereits verlängerte Tarife?
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Seite 2 Rechtsexperte warnt vor „vorschnellen Schlüssen“
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