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2. September 2024
BVK-Präsident Heinz über Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

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BVK-Präsident Heinz über Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

Abschlusscourtage im Bereich Leben, Nachwuchsmangel, Unternehmertum und anstehende Reform in der privaten Altersvorsorge: Themen, die Berufsbild und Business von Vermittlern mit Wucht betreffen. Wie unterstützt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. dabei die Makler? Bundesverdienstkreuzträger Michael H. Heinz im Interview mit AssCompact.

Interview mit Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
Herr Heinz, Sie haben kürzlich das Bundesverdienstkreuz erhalten. Was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung?

Ich bin zutiefst geehrt und bewegt über diese hohe Auszeichnung. Diese Ehrung erfüllt mich mit großer Dankbarkeit und Demut. Sie ist nicht nur eine Anerkennung meiner Arbeit, sondern vielmehr auch eine Würdigung all jener, die mich auf meinem Weg begleitet und unterstützt haben. Der Verdienstorden ist für mich ein Ansporn, weiterhin mit voller Kraft für die Werte einzutreten, die uns alle verbinden.

In der Branche sorgte zuletzt die Diskussion um einen freiwilligen Provisionsdeckel bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer Erhöhung der laufenden Provision für Schlagzeilen. Was daran sehen Sie positiv?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass der Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) seinen Vorstoß zur Begrenzung der Abschlussprovision bei einer zusätzlich höheren laufenden Vergütung nun eingeordnet hat. Dass dies keine Forderung nach einem gesetzlichen Deckel beinhaltet, begrüßen wir. Auch wir präferieren grundsätzlich eine stärkere Verlagerung der Courtagen von Abschluss- hin zu Betreuungs­courtagen.

Der BVK teilt zudem weiterhin die Sorge des BDVM, dass die Branche insgesamt noch zu wenig gegen einzelne Vergütungsexzesse vorgeht und daher auch vor dem Hintergrund der RIS auf Bewährung ist. Die BaFin hat jedoch im Rahmen der Wohlverhaltensaufsicht bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten bereits ein adäquates Mittel, um Fehlanreizen im Vertrieb entgegenzuwirken.

Daher plädiert der BVK weiter dafür, die wenigen Ausreißer zu sanktionieren und nicht alle Versicherungsvermittler gleichermaßen. Eine Deckelung von Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen auf 25 Promille der Bruttobeitragssumme sehen wir ordnungspolitisch weiterhin kritisch.

Wie positioniert sich denn der BVK generell zu einem freiwilligen Branchenstandard?

Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ innerhalb der Branche bei Abschlussprovisionen ist ein schwieriges Thema. Wir sehen den Vorschlag des BDVM skeptisch. Wir glauben nicht, dass ein freiwilliger Branchenstandard in der Form, für die sich der BDVM aktuell starkmacht, umsetzbar ist. Die Interessen innerhalb der Verbändelandschaft sind zu unterschiedlich, um einen solchen Standard zu etablieren.

Können Sie das näher erläutern? Was sind die Knackpunkte?

Eine Schwierigkeit ist die Vielzahl an kleinen Verbänden, die teilweise nur wenigen Mitgliedern dienen und oft eigene Interessen verfolgen. Diese Kleinstverbände würden sich schwerlich auf einen gemeinsamen Standard einigen können. Zudem sehen wir auch, dass große Finanzdienstleister und Endkundenvertriebe einfach andere Interessen verfolgen. Diese verschiedenen Akteure unter einen Hut zu bringen, ist meiner Auffassung nach nahezu unmöglich​, das schaffen wir hierzulande eher nicht.

 
Ein Interview mit
Michael H. Heinz