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2. September 2024
BVK-Präsident Heinz über Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

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BVK-Präsident Heinz über Berufsbild, Provision und Politikbetrieb

Auch die Courtagezusagen seitens der Anbieter sind ein Streitpunkt für Makler. Bietet der BVK auch hierzu Beratung an?

Selbstverständlich. Und ein besonderes Highlight ist die Möglichkeit, bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen den Rechtsschutz des BVK zur Prozesskostenübernahme in Anspruch zu nehmen. Diese Kombination aus individueller Beratung und rechtlicher Unterstützung ist einzigartig und steht den Mitgliedern im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus bietet der BVK weiterhin bewährte, rechtsberatende Dienstleistungen für seine Mitglieder an. Dazu gehören die Prüfung von Vereinbarungen, Hilfe bei der Ausgestaltung von Maklerverträgen, Beratung bei Haftungsfragen und eine kostenlose Beratung zum Absicherungsbedarf über den Verbandsmakler im BVK-Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der BVK bleibt damit auch in Zeiten des Wandels nah am Markt und setzt sein Engagement dafür ein, seine Mitglieder bestmöglich zu unterstützen – sei es beim Einstieg, Umstieg oder Ausstieg aus der Maklerbranche.

Spannend wird die Reform der Altersvorsorge der dritten Schicht. Wie es scheint, sollen Garantien wegfallen und ein Altersvorsorgedepot kommen. Sieht nicht gut aus für die Interessen der Versicherungswirtschaft, oder?

Leider waren wir in der Fokusgruppe Altersvorsorge nicht direkt vertreten. Wir haben daher auf anderem Wege unsere Expertise eingebracht. Trotzdem war die Ausrichtung der Fokusgruppe damit schon stark vorgeprägt mit vielen Verbraucherschützern und vermeintlichen Experten, die noch nie einen Kunden direkt beraten haben.

Nun bleibt es abzuwarten, ob die Regierung sich auf Basis der Ergebnisse auf eine Reform verständigen kann. Obwohl wir grundsätzliche Reformen insbesondere bei Riester fordern, haben wir beim aktuellen Zustand der Koalition erhebliche Zweifel, ob ein Konsens der Ampel bei diesem Thema möglich sein wird. Unsere fachliche Kritik haben wir zudem wiederholt vorgebracht.

Für die Versicherungsbranche saß der GDV am Verhandlungstisch, und damit die größte Interessenvertretung hierzulande. Hat sich die Branche zu sehr überrumpeln lassen?

Dass dies für die Versicherungswirtschaft nicht optimal gelaufen ist, haben wir bereits kundgetan. Der GDV war der einzige Vertreter aus der Versicherungswirtschaft in der Fokusgruppe. Die Fondsbranche konnte hier offenbar punkten. Allerdings ist dies angesichts von derzeit eher marktwirtschaftlichen Ideen nicht verwunderlich, was sich unter anderem auch an der Idee zur Aktienrente zeigt.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Michael H. Heinz, BVK bzw. © ARAMYAN – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Michael H. Heinz