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24. Mai 2024
BVK: Altersvorsorgereform und EU-Kleinanlegerstrategie im Fokus

BVK: Altersvorsorgereform und EU-Kleinanlegerstrategie im Fokus

Wie steht die Vermittlerschaft zur Reform der privaten Altersvorsorge? Welchen Einfluss könnte die kommende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote haben? Fragen, mit denen sich der BVK auf seiner Jahrespressekonferenz beschäftigte.

Auf ihrer jährlichen Pressekonferenz griffen der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) Michael H. Heinz und BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli u. a. Fragen der privaten Altersvorsorgereform sowie der im Juni anstehenden Europawahl auf und legten die Antworten aus Verbands- und Vermittlersicht dar.

Was erwartet die Vermittlerbranche von der Reform der privaten Altersvorsorge? Was ist nötig und möglich, um der Altersabsicherung wieder neuen Schwung zu verleihen? Und wie wird sich die bevorstehende Europawahl auf den Fortgang der EU-Kleinanlegerstrategie und eventuelle Provisionsverbote auswirken? Dazu hatten die kürzlich einstimmig zum Präsidenten und Vize-Präsidenten wiedergewählten Heinz und Archangeli Neuigkeiten zu berichten.

Berater als Teil der Lösung

In der Jahresmitgliederversammlung wurde der Leitantrag „Vermittler sind als qualifizierte Berater Teil der Lösung des sozialpolitischen Auftrags der Altersvorsorge in Europa!“ bereits vorgestellt und ebenfalls einstimmig angenommen. Darin geht es laut einer BVK-Pressemitteilung um die „komplexe Situation, in denen die Versicherungsvermittler derzeit ihre Kundendienstleistungen erbringen“. Sie sei gekennzeichnet durch die interessenpolitische Auseinandersetzung im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie und die Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Rente sowie die Reform der privaten Altersvorsorge. Vermittler seien zudem auch von den Entwicklungen im Rahmen der künstlichen Intelligenz betroffen.

Zufriedenheit mit aktuellem Stand bei Provisionsverbot

Bekanntermaßen steht der BVK in der Debatte um die EU-Kleinanlegerstrategie für eine Koexistenz von Provisions- und Honorarvergütung. Provisionsverbote – auch partielle – lehnt der Verband ab. Die zurückgenommenen Pläne eines Provisionsverbots verbucht der BVK als einen großen Erfolg für sich, wie auf der Pressekonferenz mitgeteilt wurde. Jetzt werde man sehen, wie es zukünftig weiter geht. Heinz wies aber in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es in der Branche mitunter „Vertriebssituationen“ und „gewisse Verwerfungen“ gebe, die sie nicht gutheißen würden.

Berufsstand Makler und die Parteienlandschaft

Im Rahmen der Europawahl hatte der BVK im Vorfeld den im Bundestag vertretenen Parteien Fragen zukommen lassen, die für die Vermittlerschaft interessant sind. Am ehesten finde man Unterstützung für Vermittler und den Berufsstand, aber auch, was etwa die Courtage-Diskussion angeht, laut Heinz bei CDU und FDP. SPD, Grüne und Linke seien hier eher für ein Provisionsverbot, die AfD sei dagegen.

Erwartungen an Reform der privaten Altersvorsorge

Außerdem hält der Bundesverband eine Reform gesetzlicher und privater Altersvorsorge für nötig. Der Leitantrag spricht sich für eine moderate und gleichzeitige Anhebung des Renteneintrittsalters und des Beitragssatzes sowie eine Anpassung des Rentenniveaus aus. Auch diverse Vorschläge zur Reform der Riester-Rente unterbreitet der BVK. Demnach sollte die Riester-Rente unter anderem entbürokratisiert, für Selbstständige geöffnet und durch den Verzicht auf Garantien renditestärker gestaltet werden.

Lieber IHKs als BaFin

Zur Frage, wer den Berufsstand beaufsichtigen soll, herrscht die Meinung, dass dies die Industrie- und Handelskammern weiterführen sollten. Pläne zur Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden abgelehnt, vor allem, da sie für Vermittler mit Kostensteigerungen verbunden wären, allerdings ohne einen Mehrwert für Kunden, wie es heißt.

Neue Leistungen für Makler im BVK-Portfolio

Bekannt gegeben wurden außerdem einige neue Leistungen, die der BVK Maklern bietet. Die Leistungen des BVK umfassen unter anderem rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen bei der Existenzgründung, beim Kauf oder Verkauf von Maklerbeständen und bei der Anbindung an Maklerpools bis hin zur Klärung von gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Fragen im Zuge der Gründung von Maklerunternehmen. Mitglieder des BVK erhalten eine persönliche und individuelle Beratung von spezialisierten Beratern des Verbandes. Darüber hinaus beinhaltet das Angebot Online-Workshops, Veranstaltungen und Fachbeiträge in seiner Verbandszeitschrift „VersicherungsVermittlung“ zur Orientierung im Markt der Pools und Verbünde. Komplettiert werde dieses umfassende BVK-Angebot, so Heinz, durch einen im Mitgliedsbeitrag inkludierten Rechtsschutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Courtagezusagen.

Neu gegründet wurde vor Kurzem ein Maklerbeirat, in dem externe Branchenkenner ohne Mitgliedschaft im BVK, etwa Dienstleister, Großunternehmen, Wissenschaftler, und auch kleinere Maklerunternehmen, das Präsidium beraten und Vorschläge einreichen. (lg)

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