Wie ist die Rechtsfolge einer Versäumung?
Versäumt der Versicherte die Frist, so hat dies zwar nicht den vollständigen Anspruchsverlust zur Folge. Der Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht jedoch erst mit Beginn des Monats der Mitteilung der Berufsunfähigkeit an den Versicherer, wenn die verspätete Anzeige nicht ohne schuldhaftes Versäumen des Versicherten erfolgte. Ungeachtet dessen kann der Versicherungsnehmer jedoch einen Entschuldigungsbeweis gegen die Versäumung der Anzeigepflicht erbringen. An den Entschuldigungsbeweis werden in der Regel sehr hohe Anforderungen gestellt. Ein pauschaler Verweis darauf, dass es dem Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen unmöglich war, den Versicherungsfall anzuzeigen, ist für den erforderlichen Entschuldigungsbeweis nicht ausreichend.
Gesonderter Hinweis durch Versicherer erforderlich?
Es bedarf weder einer besonderen Hervorhebung der Verspätungsklausel in den Versicherungsbedingungen noch bedarf es eines gesonderten Hinweises des Versicherers auf die Ausschlussfrist. Unterstellt man, eine solche Verpflichtung würde für den Versicherer bestehen, kann eine Hinweispflicht nur durch die Anzeige des Versicherungsfalles ausgelöst werden. Eine solche Anzeige gibt es in diesem Szenario jedoch nicht.
Fazit und Praxishinweise
Verspätungsklauseln mit Meldefrist sind nach ständiger Rechtsprechung kaum angreifbar und in der Regel wirksam. Sie stellen eine Ausschlussfrist dar. Diese Leistungsbegrenzungen sind für Versicherte nicht positiv. Denn häufig werden entsprechende Anzeigen beim BU-Versicherer nicht rein vorsorglich vorgenommen, da Versicherte nicht bei jeder Erkrankung von dem Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ausgehen.
Deswegen kommt es häufig in der Praxis zu Leistungsbegrenzungen durch die Versicherungen, sodass die Versicherten weniger Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten. Es empfiehlt sich demnach beim Vorliegen dauerhafter Erkrankungen, den Versicherer zeitnah davon in Kenntnis zu setzen, sodass sich Verspätungsklauseln bestenfalls nicht auswirken.
Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.
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