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Arglistige Täuschung und Probeanträge
Ist es nicht bereits nahe der Arglist, wenn mit anonymen Probeanträgen die Chancen auf einen Versicherungsschutz getestet werden und/oder die Krankengeschichte im Vorfeld bereinigt wird?
Damit wird doch auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss genommen.
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Danke für die interessante…
Danke für die interessante Anmerkung, die ich gern aufgreifen und diskutieren möchte:
Bei anonymen Probeanträgen handelt es eher um die Erfüllung einer Maklerpflicht, als um Arglist. Bei Probeanträgen wird doch gerade mit dem Versicherer über die Erkrankungen etc. kommuniziert, um ein Votum des Versicherers hinsichtlich der Versicherbarkeit zu erhalten. Denn ansonsten weiß der Makler nicht, ob er dem Interessenten überhaupt entsprechende Empfehlungen aussprechen kann. Von daher sind das nach meinem Dafürhalten zwei unterschiedliche Bereiche, mithin zwingend von der Frage zu trennen, ob Erkrankungen im Versicherungsantrag "bewusst" nicht angegeben werden.
Ich hoffe ich Ihre Anmerkungen zutreffend ergänzen.
Viele Grüße, Björn Thorben M. Jöhnke
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