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19. Dezember 2024
Gutachten: Massenkündigungen von Versicherern sind rechtswidrig
Gutachten: Massenkündigungen von Versicherern sind rechtswidrig

Gutachten: Massenkündigungen von Versicherern sind rechtswidrig

Einzelne Versicherer griffen zuletzt zu kollektiven Massenkündigungen, um ihre Risikostrukturen anzupassen und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Besonders betroffen davon war die Wohngebäudeversicherung. Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass dies unzulässig ist.

Wenn sich Versicherer von unrentablem Geschäft trennen, ist dies mehr als ärgerlich für Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler. Passiert dies im Rahmen einer Bestandsübertragung bleibt der Versicherungsschutz zumindest bestehen, kommt es aber zur Kündigung vonseiten des Versicherers steht der Kunde ohne Schutz da und der Versicherungsmakler vor der Herausforderung, die Kündigung zu erklären und neuen Versicherungsschutz zu suchen. Umso ärgerlicher, wenn Versicherer in großem Stil Massenkündigungen aussprechen oder ankündigen. Dies war zuletzt vor allem in der Wohngebäudeversicherung ein großes Thema.

Gutachten: Kollektive, bestandsauflösende Kündigungen sind rechtswidrig

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) hat diesbezüglich ein rechtswissenschaftliches Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin in Auftrag gegeben. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Wohngebäudeversicherung und stuft im Ergebnis die Praxis kollektiver, bestandsauflösender Kündigungen durch Versicherer als rechtswidrig ein.

Laut Gutachten verstößt die flächendeckende Auflösung von Versicherungsbeständen – oder großer Teile der Bestände – mittels kollektiver Kündigungen gegen grundlegende Rechtsprinzipien, wie das Schädigungsverbot (§ 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Derartige Maßnahmen würden einen Missbrauch des Kündigungsrechts darstellen und seien rechtlich unzulässig. Die Vorgehensweise sei ein Fall für die BaFin.

Katastrophal für Versicherungsmakler

Für unabhängige Versicherungsvermittler sei diese Praxis katastrophal, so der AfW. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont: „Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden völlig unvorbereitet in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen. Die BaFin muss einschreiten, um solche Praktiken sofort zu unterbinden.“

Ein weiterer kritischer Punkt, den der AfW hervorhebt, ist die essenzielle Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfinanzierung. Banken und Kreditinstitute setzen bei der Vergabe von Bau- oder Immobilienkrediten in der Regel eine gültige Wohngebäudeversicherung voraus, um das finanzierte Objekt abzusichern. Der Verlust dieser Versicherung kann zu erheblichen Problemen für Immobilieneigentümer führen.

Verband warnt vor rechtlichen Konsequenzen

Sollten Versicherer dennoch versuchen, Massenkündigungen umzusetzen, warnt der Verband vor rechtlichen Konsequenzen. Unwirksame Kündigungen würden dazu führen, dass die betroffenen Verträge fortbestehen würden. Zudem könnten Versicherer Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten ausgesetzt sein. (bh)

Bild: © Mumpitz – stock.adobe.com