Wann bietet sich eine verbindliche bKV für ein Unternehmen denn an?
Beabsichtigt ein Unternehmen, seinen Beschäftigten alle Pluspunkte einer bKV zur Verfügung zu stellen, also zum Beispiel die Mitversicherung von Vorerkrankungen, den Einstieg in laufende Behandlungen, kein Erheben von Risikozuschlägen und den damit einhergehenden Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung, bietet sich ausnahmslos die obligatorische und somit arbeitgeberfinanzierte bKV an.
Anders verhält es sich bei einer arbeitnehmerfinanzierten (fakultativen) bKV. Hier gibt ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden den vertraglichen Rahmen vor und schließt mit einem Versicherer einen Rahmenvertrag. Es tritt somit als Vorteilsbeschaffer auf und ermöglicht auf diese Art und Weise den Zugang zu einem Versicherungsschutz, den seine Mitarbeiter unter Umständen auf dem freien Versicherungsmarkt nicht bekommen hätten. Die Entscheidung, ob und welcher Versicherungsumfang beantragt wird, obliegt ausschließlich dem Mitarbeiter.
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Hierarchie-Ebenen, also Angebote für Führungskräfte oder Mitarbeiter?
Die Frage, wer – also alle Mitarbeiter oder nur Führungskräfte – welche Leistungen bekommt, kann jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden. Wichtig ist, dass Mindestkriterien, zum Beispiel Anzahl der Personen, erfüllt werden. Möglich ist, dass alle Mitarbeiter zum Beispiel eine stationäre Zusatzversicherung erhalten, die Führungskräfte jedoch noch zusätzlich einen Vorsorgetarif bekommen. Wichtig ist, dass die Zusammensetzung des anspruchsberechtigten Personenkreises nach objektiven, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konformen Kriterien erfolgt. Ein solches kann zum Beispiel eine Unterscheidung von Mitarbeitern und Führungskräften, aber auch die Betriebszugehörigkeit sein.
Sind Führungskräfte nicht schon mit einer guten PKV ausgestattet?
Nein, der Status „Führungskraft“ bedeutet nicht, dass die Person gleichzeitig mit einer privaten Vollkosten- oder Zusatzversicherung ausgestattet ist. Zudem sollte man hier auch die Grundsatzfrage stellen: „Was definiert eigentlich ‚gut‘“? Vielleicht wollte sich eine Führungskraft privat versichern, wurde aber wegen bestehender Vorerkrankungen abgelehnt oder der Antrag konnte nur mit einem Ausschluss von Vorerkrankungen angenommen werden und kam deswegen nicht zustande. Eine bKV kommt durch die Vorteile des speziell auf die Gruppe zugeschnittenen Leistungsumfangs genau hier zum Tragen – eine private Krankenversicherung kann ein solches Bedürfnis nicht abdecken.
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