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21. Februar 2023
Betriebsunterbrechung: Bewährungsprobe für alle Beteiligten

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Betriebsunterbrechung: Bewährungsprobe für alle Beteiligten

Betriebsunterbrechung: Bewährungsprobe für alle Beteiligten

Höhere Kosten,längere Wiederherstellung

Auch auf die Kosten der Wiederherstellung sowie die Dauer einer Betriebsunterbrechung hat die aktuelle Situation Auswirkungen. Zwar sind Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls und während der erforderlichen Dauer der Wiederherstellungsarbeiten in der Feuerversicherung als „erforderliche Kosten“ für die reine Wiederherstellung grundsätzlich gedeckt (in neueren Bedingungen auch explizit durch eine Preissteigerungsklausel). Liegen die Wiederherstellungskosten jedoch im Zeitpunkt des Versicherungsfalls infolge der Inflation deutlich über den vereinbarten Versicherungssummen, drohen eine Unterversicherung und entsprechende Leistungskürzungen, die nach der vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel im KMU-Segment) häufig auch auf die Entschädigungsleistung in der Betriebsunterbrechungsversicherung durchschlagen. Eine Überprüfung des aktuellen Versicherungsbedarfs ist damit unbedingt zu empfehlen (Versicherungssummen, Haftzeitdauer).

Gestörte Lieferketten können zudem dazu führen, dass sich die Wiederherstellung – und damit die Rückkehr in die Produktion – deutlich verzögert, etwa wenn erforderliche Maschinen oder Komponenten derzeit nicht lieferbar sind. Im Extremfall, wenn etwa eine Lieferung notwendiger Teile überhaupt nicht mehr absehbar ist, kann dann eine Sanierung von Maschinen und Anlagen sogar bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sinnvoller als eine Neubeschaffung sein. Natürlich nur, sofern die Sanierung technisch noch möglich ist.

Frühzeitig den Dialog suchen

Unternehmen sollten also für unerwartet lange Wiederherstellungszeiträume in der Betriebsunterbrechung Vorkehrungen treffen. Das bedeutet nicht nur, die Haftzeiten in der Betriebsunterbrechungspolice anzupassen, sondern auch das Business Continuity Management zu überprüfen. Lohnt sich bei einer Betriebsunterbrechung beispielsweise der Fremdeinkauf von Produkten zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen auch dann noch, wenn die Wiederherstellung 18 statt zwölf Monate dauert? Bis zu welchem Zeitraum und welcher Höhe wären die Kosten von der Versicherung gedeckt? Gerade angesichts der aktuell vielfältigen Unwägbarkeiten ist die intensive Abstimmung zwischen Versicherungsnehmern, Maklern, Versicherern, Juristen, Sachverständigen und Sanierern im und vor dem Schadenfall heute wichtiger denn je.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2023, S. 100 f., und in unserem ePaper.

Bild: © BazziBa – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Tobias Wessel