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12. März 2020
Beschluss: Bundesregierung will Finanzanlagenvermittler unter BaFin-Aufsicht stellen

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Beschluss: Bundesregierung will Finanzanlagenvermittler unter BaFin-Aufsicht stellen

Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler und -berater auf die BaFin vor. Branchenverbände kritisieren den Beschluss scharf, von anderer Seite gibt es Lob.

In seiner Kabinettssitzung am 11.03.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin beschlossen.

Schrittweise Übertragung ab Januar 2021

Die bisher geltende Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter soll gemäß des Gesetzentwurfs ab dem 01.01.2021 schrittweise auf die BaFin übertragen werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) begründet den Schritt damit, dass auf diesem Wege eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht erreicht werden solle und der Anlegerschutz dadurch gestärkt werde.

BMF will Aufsicht einheitlich und effektiv aufstellen

Der zuständige Staatssekretär Dr. Jörg Kukies lässt zu dem Gesetzentwurf verlauten, dass mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin die bisher zersplitterte Aufsichtsstruktur beseitigt würde und eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht entstünde, die der zunehmenden Komplexität in dem Bereich Rechnung tragen würde. „Dadurch, dass die Aufsichtsaufgaben bei der BaFin gebündelt werden, steigern wir die Qualität und Effektivität der Aufsicht insgesamt“, betont Kukies.

Vorschriften werden ins Wertpapierhandelsgesetz übertragen

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die bisher geltenden Vorschriften aus Gewerbeordnung und Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgehoben und größtenteils unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt werden.

Bestehende Erlaubnisse unter Vorbehalt weiter gültig

Bereits bestehende Erlaubnisse sollen grundsätzlich weiter gelten, sofern das Überprüfungs- bzw. Nachweisverfahren durch die BaFin dies bestätigt. Hierfür sollen jedoch Übergangsvorschriften in Kraft gesetzt werden, die gerade im Hinblick auf fortbestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit der bisherigen Aufsichtsbehörden mit der BaFin einen reibungsarmen Transformationsprozess garantieren sollen.

Aufsichtskapazitäten sollen gegen Geldwäsche eingesetzt werden

Das BMF stellt in Aussicht, dass die neue Aufsicht kostenschonend ablaufen soll. Dies gedenkt man durch ein risikoorientiertes und weitgehend digitalisiertes Verfahren gewährleisten zu können. Des Weiteren plant man vonseiten des Gesetzgebers, dass die freiwerdenden Aufsichtskapazitäten der Länder verstärkt zur Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich eingesetzt werden sollen.

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