Ein Artikel von Georg Pamboukis, Geschäftsführender Gesellschafter der GPI-Service-Center – bAV Konzepte GmbH & Co. KG
Nach wie vor zählt die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu den wichtigsten Mitarbeiter-Benefits. Je innovativer die bAV gestaltet wird, desto stärker ist die Mitarbeiterbindung. Auch beim Recruiting neuer Mitarbeiter fallen die Arbeitgeber am meisten auf, die eine Corporate-Benefit-Strategie haben. Trotzdem schrecken immer noch viele Arbeitgeber (vor allem kleine und mittelständische) vor dem Verwaltungsaufwand und drohenden Haftungsrisiken durch die hohe Komplexität zurück. Das ist die Chance für kompetente bAV-Berater und -Vermittler mit Zugang zu Unternehmenskunden.
Arbeitgeber sollten wissen, wo sie stehen
Welche Ziele man als Arbeitgeber im bAV-Bereich auch immer verfolgt, als Erstes ist es wichtig zu wissen, wo man bAV-technisch überhaupt steht. Wie attraktiv ist unser bAV-Angebot im Benchmark-Vergleich? Wie rechtssicher ist unser Informations- und Dokumentationsprozess? Wann wurde unsere Versorgungsordnung letztmalig überprüft und upgedatet? Nutzen wir schon eine volldigitale bAV-Verwaltung aller bAV- und ggf. auch bKV-Verträge? Diese Fragen eignen sich auch für das Erstgespräch mit dem Unternehmenskunden.
bAV-Angebot muss erkennbar attraktiv sein
Mit dem 15%-igen Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung gemäß BRSG ist eine bAV aus Arbeitnehmersicht noch lange nicht attraktiv. Zumal der Pflichtzuschuss sich im Regelfall über die Sozialabgabenersparnis, die durch die Entgeltumwandlung auf Arbeitgeberseite entsteht, refinanziert. Deutlich höhere Beteiligungsquoten lassen sich mit sogenannten „Matchingmodellen“ erzielen. So ein Modell könnte z. B. so aussehen, dass bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 100 Euro der Arbeitgeber die gleiche Summe dazugibt. So fließen insgesamt 200 Euro in die bAV und der Arbeitnehmeranteil beträgt dabei durchschnittlich nur ca. 50 bis 60 Euro. Die dadurch für den Arbeitnehmer erzielten Förderquoten liegen häufig bei 70 bis 80%. Da bleibt unterm Strich auch in der Leistungsphase genug für den Arbeitnehmer übrig, trotz Steuern und gegebenenfalls Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung.
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