Über das Alter 120 hinaus
Geht man „forensisch“ auf die Suche nach den Ursachen der niedrigen Rendite herkömmlicher bAV-Lösungen, so führt die Spur immer wieder hin zum historisch bedingten Problem, das hochverzinsliche Bestandsverträge für Versicherer darstellen. Deren Garantiezinsen von bis zu 4% mussten schließlich auch bei zwischenzeitlich negativen Kapitalmarktrenditen bedient werden. Logischerweise können Neuverträge dann nicht mehr mit den gleichen Konditionen kalkuliert werden. Das geht dann eben nur noch über eine Streckung der rechnerischen Zahldauer, teilweise – je nach garantiertem Rentenfaktor – auch über das Alter 120 hinaus.
Keine anderen Verträge mitfinanzieren
Allein durch die realitätsnahe Kalkulation liegen die garantierten Renten bis zu 75% über dem Marktdurchschnitt. Oder anders betrachtet: Arbeitgeber erreichen mit ca. 40% weniger Aufwand die gleichen garantierten Leistungen. Nicht, weil man „irgendwie zu gut“ rechnet, sondern einfach nur mit realistischen Annahmen. Die Trägerunternehmen sollen mit ihrer bAV ja keine anderen Verträge innerhalb einer Versichertengemeinschaft mitfinanzieren, sondern für sich selbst nachhaltige Liquiditäts- und Wettbewerbsvorteile erzielen.
Unterstützungskasse gehört den Mitgliedern
Die Unterstützungskasse wiederum hat als Versorgungseinrichtung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sie gehört schließlich ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern. Sämtliche Überschüsse aus Kapitalanlagen und Sterblichkeitsgewinnen bleiben deswegen im Eigentum der Trägerunternehmen. Sie müssen in der Rentenphase also nicht mit einem Versicherer geteilt werden und können zu 100% zur Leistungssteigerung, Kostenreduktion und Risikovorsorge in der eigenen bAV verwendet werden. Das alles schlägt sich direkt in den garantierten Rentenfaktoren von smart|pension nieder. Letztendlich kann so eine Leibrente wie ein kollektiver Auszahlplan unternehmensindividuell kalkuliert werden.
bAV neu denken
Wenn man bAV konsequent neu denkt und anders gestaltet, müssen sich weit überdurchschnittliche und lebenslang garantierte Leistungen also nicht ausschließen. Leistungen können übrigens zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr jederzeit frei und flexibel kombinierbar auch in Teilen zeitlich nacheinander abgerufen werden. Das ist ein weiterer Vorteil des eigenen Vermögensmanagements: Bei smart|pension folgt die Rückdeckung somit der Leistung und nicht umgekehrt. Sprich: Das Vermögensmanagement passt sich den Wünschen und Bedürfnissen der Versorgungsberechtigten an, die dabei nicht an Tarifbedingungen von Versicherungsverträgen gebunden sind. Auch das ist ein Stück gelebte Realitätsnähe.
Es geht doch! Nämlich, beiden Seiten im Kern recht zu geben und die jeweiligen Vorteile über die individuelle Kalkulation einer kollektiven Versorgung miteinander zu verbinden.
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Bild oben: © Iconic Prototype – stock.adobe.com; Porträtfotos: © KPM
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