AssCompact suche
Home
Assekuranz
5. Oktober 2024
bAV anders: Wenn Rente sich wieder richtig rentiert
bAV anders: Wenn Rente sich wieder richtig rentiert

bAV anders: Wenn Rente sich wieder richtig rentiert

Wie lässt sich besser lebenslanges Einkommen sichern: mit einer Leibrente eines Versicherers oder einem Auszahlplan auf Fondsbasis? Dies haben sich die bAV-Experten von KPM gefragt und begonnen, die bAV neu zu denken. Herausgekommen ist ein Konzept, das verschiedene Aspekte der Vorsorge vereint.

Ein Beitrag von Alexander Siegmund, Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH, und Matthias Walter, Geschäftsführer der KPM Smart Invest GmbH

Die Leibrente eines Versicherers oder ein Auszahlplan auf Fondsbasis – was ist besser geeignet für ein gutes, lebenslanges Alterseinkommen? Ange­stoßen durch die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge des Bundesfinanzministeriums wird momentan zu dieser Frage ein lebhafter Disput geführt. Versicherer als auch Fondsanbieter sind dabei mit teils sehr umfang­reichen Beweisführungen bemüht, sich gegenseitig ihre Argumente zu widerlegen.

Wer hat recht?

Welche Seite hat denn jetzt recht? Die Autoren meinen: beide. Denn einerseits gibt eine lebenslang garantierte Rentenleistung die nötige Sicherheit im Alter, andererseits bietet ein Auszahlplan viel mehr Flexibilität, meist auch mehr Rendite und damit höhere Rentenzahlungen. Dass aber beides – auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – konzeptionell zusammengehen kann, zeigt z. B. die KPM mit der von Geschäftsführer Alexander Siegmund entwickelten und 2016 auf den Markt gebrachten versicherungsrückgedeckten Gruppenunterstützungskasse smart|pension.

Jeder möge selbst entscheiden

Darin wurden lebenslang garantierte Rentenleistungen auf zweierlei Arten mit dem finanztechnischen Prinzip von Auszahlplänen verbunden: als zusätzlich oder alternativ zur Leibrente und Einmalzahlung wählbare Leistungs­option, die sogenannte Tranchenzahlung in bis zu zehn Jahresraten. Damit wird eine vor allem auch steuerlich sehr attraktive Flexibilität beim Bezug der Leistungen erreicht. Übrigens: Kapitalzahlungen bedeuten ja nicht, dass das Vermögen damit verbraucht und nicht mehr zur finanziellen Absicherung vorhanden ist. Jeder möge doch individuell selbst entscheiden können, wie er sein Altersvermögen über die Jahre am besten verwendet.

Zudem gibt es eine mit dem je­weiligen Trägerunternehmen abgestimmte realitätsnahe Kalkulation der durchschnittlichen Lebens­erwartung im eigenen Kollektiv und der in der Auszahlphase an­gesetzten Anlagenrendite. So wird jedem Unternehmen die Möglichkeit geboten, seine eigene bAV unabhängig von Versicherern individuell zu gestalten und zu kalkulieren.

Die Idee und Notwendigkeit zur Entwicklung von smart|pension begründet Siegmund mit der intensiven fachlichen, rechtlichen und vertrieblichen Auseinandersetzung mit Fragen und Nachteilen herkömmlicher Versorgungslösungen in seiner eigenen langjährigen bAV-Beratungspraxis. Vor allem die am Markt angebotenen niedrigen garantierten Rentenleistungen mit Sterblichkeitsannahmen und damit auch Rentenfaktoren weit jenseits jeglicher Lebensrealität machen diese für ihn vergleichsweise un­attraktiv und schwer vermittelbar.

Deswegen liegt bei smart|pension der Kalkulation eine durchschnitt­liche, deutlich über dem statis­tischen Mittel angesetzte Lebens­erwartung von knapp 94 Jahren und eine angenommene Verzinsung von durchschnittlich 3% p. a. zugrunde. Jedes Trägerunternehmen kann aber auch längere Lebenserwartungen ansetzen, wenn es dies wünscht.

Wie wird das praktisch umgesetzt?

Mit einem für die Rentenphase eigens entwickelten versicherungs­förmigen Vermögensmanagement kann KPM in Abstimmung mit den Vertriebspartnern jedes Trägerunternehmen nach deren Vorgaben individuell kalkulieren. Faktisch wird damit für jedes Unternehmen ein eigener Deckungsstock gebildet mit eigenen kollektiven Rechnungsgrundlagen.

Über das Alter 120 hinaus

Geht man „forensisch“ auf die Suche nach den Ursachen der niedrigen Rendite herkömmlicher bAV-Lösungen, so führt die Spur immer wieder hin zum historisch bedingten Problem, das hochverzinsliche Bestandsverträge für Versicherer darstellen. Deren Garantiezinsen von bis zu 4% mussten schließlich auch bei zwischenzeitlich negativen Kapitalmarktrenditen bedient werden. Logischer­weise können Neuverträge dann nicht mehr mit den gleichen Konditionen kalkuliert werden. Das geht dann eben nur noch über eine Streckung der rechnerischen Zahldauer, teilweise – je nach garantiertem Rentenfaktor – auch über das Alter 120 hinaus.

Keine anderen Verträge mitfinanzieren

Allein durch die realitätsnahe Kalkulation liegen die garantierten Renten bis zu 75% über dem Marktdurchschnitt. Oder anders betrachtet: Arbeitgeber erreichen mit ca. 40% weniger Aufwand die gleichen garantierten Leistungen. Nicht, weil man „irgendwie zu gut“ rechnet, sondern einfach nur mit realistischen Annahmen. Die Trägerunternehmen sollen mit ihrer bAV ja keine anderen Verträge innerhalb einer Versichertengemeinschaft mitfinanzieren, sondern für sich selbst nachhaltige Liquiditäts- und Wettbewerbsvorteile erzielen.

Unterstützungskasse gehört den Mitgliedern

Die Unterstützungskasse wie­derum hat als Versorgungseinrichtung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sie gehört schließlich ihren Mitgliedern, den Arbeitgebern. Sämtliche Überschüsse aus Kapitalanlagen und Sterblichkeitsgewinnen bleiben deswegen im Eigentum der Trägerunternehmen. Sie müssen in der Rentenphase also nicht mit einem Versicherer geteilt werden und können zu 100% zur Leistungssteigerung, Kostenreduktion und Risikovorsorge in der eigenen bAV verwendet werden. Das alles schlägt sich direkt in den garantierten Rentenfaktoren von smart|pension nieder. Letztendlich kann so eine Leibrente wie ein kollektiver Auszahlplan unternehmensindividuell kalkuliert werden.

bAV neu denken

Wenn man bAV konsequent neu denkt und anders gestaltet, müssen sich weit überdurchschnittliche und lebenslang garantierte Leistungen also nicht ausschließen. Leistungen können übrigens zwischen dem 62. und 75. Lebensjahr jederzeit frei und flexibel kombinierbar auch in Teilen zeitlich nacheinander abgerufen werden. Das ist ein weiterer Vorteil des eigenen Vermögensmanagements: Bei smart|pension folgt die Rückdeckung somit der Leistung und nicht umgekehrt. Sprich: Das Vermögensmanagement passt sich den Wünschen und Bedürf­nissen der Versorgungsberechtigten an, die dabei nicht an Tarifbedingungen von Versicherungsverträgen gebunden sind. Auch das ist ein Stück gelebte Realitätsnähe.

Es geht doch! Nämlich, beiden Seiten im Kern recht zu geben und die jeweiligen Vorteile über die individuelle Kalkulation einer kollektiven Versorgung mitein­ander zu verbinden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 10/2024 und in unserem ePaper.

Bild oben: © Iconic Prototype – stock.adobe.com; Porträtfotos: © KPM

 
Ein Artikel von
Alexander Siegmund
Matthias Walter