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14. Juni 2024
Bausparen für Traum vom Eigenheim und hohe Energieklasse

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Bausparen für hohe Energieklasse und Traum vom Eigenheim

Bausparen für Traum vom Eigenheim und hohe Energieklasse

Zinssicherheit im privaten Wohnungsbau stark nachgefragt

Zurück zum Kaffeetisch. Während sich die einen über die Leistung ihrer Photovoltaikanlage und die Auswirkungen der Heizungsgesetzgebung auf ihr Zuhause unterhalten, fragen sich die anderen im Stillen, ob sich ihr Traum vom Eigenheim verwirklichen lassen wird. Der Zinsanstieg und die mangelnde Verfügbarkeit von Baumaterialien und Handwerkern erschweren den Erwerb von Wohneigentum. Immer wieder hört man von Bauvorhaben, die aufgegeben und nicht mehr umgesetzt werden.

Zahlen machen die Entwicklung transparent: Gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2023 insgesamt 94.100 Wohnungen und damit 26,6% weniger als im Vorjahr genehmigt. Niedriger war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt im Jahr 2012. Im Segment Neubau waren bei Einfamilienhäusern (–39,1%), Zweifamilienhäusern (–48,3%) und bei Mehr­familienhäusern (–25,1%) ebenfalls Rückgänge zu verzeichnen. Auch 2024 setzt sich diese Entwicklung fort. Im Februar 2024 gab es 18% weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als im Februar 2023. Zugleich bleiben die Immobilienpreise hoch, weil sich durch den Rückgang in der Baubranche die Nachfrage stärker auf die bestehenden Immobilien konzentriert.

Häuslebauer benötigen angesichts der steigenden Kosten mehr Eigenkapital. Das Bausparen eignet sich ebenso für den (frühzeitigen) Aufbau und bietet die erforderliche Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Wer bauspart, kennt schon bei Abschluss seinen Darlehenszinssatz. Das erklärt die große Nachfrage von Bausparverträgen für neue Vorhaben oder bereits laufende Finanzierungen: Wer nicht an dauerhaft niedrige Zinsen geglaubt hat, ist jetzt im Vorteil und unabhängig von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt. Weil Bauspardarlehen relativ schnell getilgt werden müssen, wird das Bausparen in der Regel jedoch nicht für die Vollfinanzierung genutzt.

Staat und Arbeitgeber sparen (stärker) mit

Die Politik zeigte weiterhin Bereitschaft, den angespannten Wohnungsmarkt durch Förderungen und steuerpolitische Impulse für mehr Wohneigentum zu entlasten. Zum 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage mehr als verdoppelt. Rund 14 Millionen Arbeitnehmer profitieren zusätzlich von der Zulage. Viele Arbeitgeber zahlen neben dem Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Diese können sowohl in der Spar- als auch in der Tilgungsphase in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Bereits 2021 wurde die Wohnungsbauprämie angepasst. Mit ihr fördert der Staat eigene Sparzahlungen, wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird.

Flexibilität des Bausparens bleibt wichtig – auch für Mieter

Bei aller Sicherheit bietet das Bausparen auch die nötige Flexibilität. Die Liste der möglichen wohnwirtschaftlichen Verwendungen ist vielfältig. Und erst bei der Zuteilung ist zu entscheiden, ob tatsächlich ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen oder nur das Bausparguthaben ausbezahlt werden soll. Weil bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kein Grundbucheintrag erforderlich ist, können auch Mieter das Bauspardarlehen nutzen. Zudem sind kostenlose Sondertilgungen jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich, um schneller tilgen zu können und dadurch Zinsen zu sparen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2024 und in unserem ePaper.

Bild oben: © mattiagenini – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Alte Leipziger

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Ein Artikel von
Stefan Hildebrand