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14. Juni 2024
Bausparen für Traum vom Eigenheim und hohe Energieklasse

Bausparen für Traum vom Eigenheim und hohe Energieklasse

Gestiegene Finanzierungskosten und hohe Immobilienpreise erschweren den Weg ins Eigenheim. Ein Bausparvertrag unterstützt mit Planungssicherheit. Deshalb und angesichts der Energiewende ist Bausparen zur Finanzierung gefragt. Vorsorge und energetische Sanierungen sind die zentralen Themen.

Ein Beitrag von Stefan Hildebrand, Leiter Vertriebs- und Produkt­management bei der Alte Leipziger Bauspar AG

Die Trends der Zeit lassen sich an den Gesprächen bei Familienfeiern oder Treffen mit Freunden erkennen. Dort unterhalten sich die Menschen am Kaffeetisch heutzutage über Heizungsanlagen, Energiegewinnung oder teure Restaurantpreise. Mancher checkt kurz sein Handy und schaut nach, wie viel Watt seine hauseigene Photovoltaikanlage genau in diesem Moment erzeugt. Ist die Anlage installiert, bereitet es Genugtuung, mit dem eigenen Strom die Waschmaschine laufen zu lassen oder zu heizen.

Die Photovoltaikanlage mit einem Bausparvertrag zu finanzieren, ist eine der vielen „wohnwirtschaftlichen“ Verwendungsmöglichkeiten, die ein solcher Vertrag bietet. Auch deshalb erleben die Bausparkassen nach einem Rekordjahr 2022 auch 2023 und 2024 eine weiterhin starke Nachfrage. Dabei ist die Photovoltaikanlage nur das i-Tüpfelchen auf dem Weg zu einem Gebäude mit hoher Energie­effizienzklasse. Heizung austauschen, Fassade restaurieren und das Dach dämmen sind Voraussetzungen für effiziente Gebäude. All diese Schritte können mit einem Bausparvertrag begleitet werden.

Energiewende im Gebäudebereich

Der Druck für energetische Sanierungen kommt von verschiedenen Seiten. Die Energiekosten sind aufgrund der geopolitischen Verwerfungen gestiegen und deutlich weniger kalkulierbar geworden. Anfang des Jahres erhöhte sich zudem die CO2-Steuer und sie wird in den kommenden Jahren weiter angehoben. Mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG), das seit dem 01.01.2024 in Kraft ist, möchte die Bundesregierung außerdem die Energiewende im Gebäudebereich einleiten. Neubauten benötigen demnach eine Heizung, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben wird. Für Bestandsgebäude gelten Übergangslösungen.

Mit diesen Anforderungen einher gehen neue Möglichkeiten der staatlichen Förderung. So ist Anfang des Jahres auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die Träger der Programme, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie z. B. den Heizungstausch fördern sollen. Die Bedeutung öffentlicher Förderungen steigt. Nicht nur im Bereich der energetischen Sanierungen, sondern für das Bausparen allgemein.

Modernisierungsdarlehen ermöglichen Sofortfinanzierung

Angesichts der Gesetzeslage, der Energiewende und des hohen Modernisierungsbedarfs in Deutschland bleiben die Bausparkassen auf mittel- und langfristige Sicht ein wichtiger Finanzierer im privaten Wohnungsbau. Wer für die Sanierung eine Sofortfinanzierung benötigt, kann die Möglichkeit des Modernisierungsdarlehens nutzen. Dieses bietet sich nicht nur für energetische Maßnahmen an, sondern beispielsweise auch für den altersgerechten, barrierefreien Umbau des Eigenheims.

Zinssicherheit im privaten Wohnungsbau stark nachgefragt

Zurück zum Kaffeetisch. Während sich die einen über die Leistung ihrer Photovoltaikanlage und die Auswirkungen der Heizungsgesetzgebung auf ihr Zuhause unterhalten, fragen sich die anderen im Stillen, ob sich ihr Traum vom Eigenheim verwirklichen lassen wird. Der Zinsanstieg und die mangelnde Verfügbarkeit von Baumaterialien und Handwerkern erschweren den Erwerb von Wohneigentum. Immer wieder hört man von Bauvorhaben, die aufgegeben und nicht mehr umgesetzt werden.

Zahlen machen die Entwicklung transparent: Gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2023 insgesamt 94.100 Wohnungen und damit 26,6% weniger als im Vorjahr genehmigt. Niedriger war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt im Jahr 2012. Im Segment Neubau waren bei Einfamilienhäusern (–39,1%), Zweifamilienhäusern (–48,3%) und bei Mehr­familienhäusern (–25,1%) ebenfalls Rückgänge zu verzeichnen. Auch 2024 setzt sich diese Entwicklung fort. Im Februar 2024 gab es 18% weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als im Februar 2023. Zugleich bleiben die Immobilienpreise hoch, weil sich durch den Rückgang in der Baubranche die Nachfrage stärker auf die bestehenden Immobilien konzentriert.

Häuslebauer benötigen angesichts der steigenden Kosten mehr Eigenkapital. Das Bausparen eignet sich ebenso für den (frühzeitigen) Aufbau und bietet die erforderliche Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Wer bauspart, kennt schon bei Abschluss seinen Darlehenszinssatz. Das erklärt die große Nachfrage von Bausparverträgen für neue Vorhaben oder bereits laufende Finanzierungen: Wer nicht an dauerhaft niedrige Zinsen geglaubt hat, ist jetzt im Vorteil und unabhängig von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt. Weil Bauspardarlehen relativ schnell getilgt werden müssen, wird das Bausparen in der Regel jedoch nicht für die Vollfinanzierung genutzt.

Staat und Arbeitgeber sparen (stärker) mit

Die Politik zeigte weiterhin Bereitschaft, den angespannten Wohnungsmarkt durch Förderungen und steuerpolitische Impulse für mehr Wohneigentum zu entlasten. Zum 01.01.2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage mehr als verdoppelt. Rund 14 Millionen Arbeitnehmer profitieren zusätzlich von der Zulage. Viele Arbeitgeber zahlen neben dem Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Diese können sowohl in der Spar- als auch in der Tilgungsphase in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Bereits 2021 wurde die Wohnungsbauprämie angepasst. Mit ihr fördert der Staat eigene Sparzahlungen, wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird.

Flexibilität des Bausparens bleibt wichtig – auch für Mieter

Bei aller Sicherheit bietet das Bausparen auch die nötige Flexibilität. Die Liste der möglichen wohnwirtschaftlichen Verwendungen ist vielfältig. Und erst bei der Zuteilung ist zu entscheiden, ob tatsächlich ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen oder nur das Bausparguthaben ausbezahlt werden soll. Weil bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro kein Grundbucheintrag erforderlich ist, können auch Mieter das Bauspardarlehen nutzen. Zudem sind kostenlose Sondertilgungen jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich, um schneller tilgen zu können und dadurch Zinsen zu sparen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2024 und in unserem ePaper.

Bild oben: © mattiagenini – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Alte Leipziger

 
Ein Artikel von
Stefan Hildebrand