Die BaFin warnt Anleger davor, Wash-Trades zu tätigen. Dabei kauft und verkauft ein Investor gleichzeitig dasselbe Finanzinstrument. Ziel ist es oft, Steuern zu sparen. Wash-Trades sind verboten, da sie eine Marktmanipulation darstellen und den Kurs von Wertpapieren künstlich verändern können.
Bei einem Wash-Trade, auch In-sich-Geschäft genannt, agiert die handelnde Person gleichzeitig auf der Kauf- und Verkaufsseite einer Wertpapiertransaktion. Ein Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums findet nicht statt. Häufig wird dazu gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order für dasselbe Wertpapier in das Online Brokerage System eingegeben -entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.
Neben Wash-Trades sind auch abgesprochene Geschäfte, so genannte Pre-Arranged-Trades, eine Form der Marktmanipulation. Hierbei stimmen mehrere Personen ihre Kauf- und Verkaufsaufträge so ab, dass die Geschäfte gegeneinander ausgeführt werden können. Sie werden häufig vorgenommen, um Depotüberträge zu vermeiden.
Zum Jahresende erhält die BaFin regelmäßig vermehrt Hinweise zu Wash-Trades und abgesprochenen Geschäften. Für Anleger hat die BaFin hier weitere Informationen zusammengestellt. (bh)
Bild: ©cherdchai – stock.adobe.com
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