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11. Dezember 2024
Neue Regelungen für Betriebe ab 2025
Neue Regelungen für Betriebe ab 2025

Neue Regelungen für Betriebe ab 2025

Ab 2025 treten zahlreiche Neuerungen für Unternehmen in Kraft: Die E-Rechnung wird Pflicht, der Mindestlohn steigt und Sozialversicherungsgrenzen ändern sich. Auch bei Postlaufzeiten, Aufbewahrungsfristen, Photovoltaik-Steuern und Ladeinfrastruktur gibt es wichtige Änderungen.

 
Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland Pflicht. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz von März 2024. Die E-Rechnung muss im strukturierten Format gemäß EN 16931 ausgestellt, übermittelt und elektronisch verarbeitet werden können. PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. <p><i>[Bild: © Tnzal– stock.adobe.com]</i>
Elektronische Rechnung wird Pflicht
Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland Pflicht. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz von März 2024. Die E-Rechnung muss im strukturierten Format gemäß EN 16931 ausgestellt, übermittelt und elektronisch verarbeitet werden können. PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen.

[Bild: © Tnzal– stock.adobe.com]

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