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5. Juni 2024
Auslandsversicherungen für längere Auslandsaufenthalte

Auslandsversicherungen für längere Auslandsaufenthalte

Wer als Au-pair oder im Rahmen eines Work-and-Travel-Aufenthalts andere Länder erkundet, sollte den passenden Versicherungsschutz im Gepäck haben. Welche Absicherung zu empfehlen ist, erläutert Cordula Walter-Bolhöfer vom Reiseversicherungsexperten DR-WALTER.

Nach der Schule wollen viele Jugendliche erst einmal ins Ausland reisen: praktische Erfahrungen sammeln und nicht mehr lernen, den Horizont erweitern, Abenteuer erleben und endlich die gelernten Fremdsprachen anwenden. Sie gehen zum Beispiel als Au-pair nach Italien oder machen Work-and-Travel in Australien. Neben der Suche nach einer Gastfamilie oder einem Job, Überlegungen zu Anreise, Finanzierung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis stellt sich die Frage nach der Versicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, denkt vielleicht, dass die Europäische Krankenversicherungskarte zumindest in Europa ausreicht. Und zur Not hat man ja noch eine Jahresreisekrankenversicherung, die schon seit Jahr und Tag besteht. Beides ist nicht ganz richtig.

Krankenversicherung im Ausland

Jugendliche sind in der Regel gesund und fühlen sich unverwundbar. Sie sollten das Thema Schutz im Krankheitsfall dennoch ernst nehmen. Denn auf Reisen kommen sie mit vielen Menschen in Kontakt und sind in der Fremde vielleicht sogar anfälliger für eine Ansteckung oder einen Unfall.

Wer privat versichert ist, setzt sich am besten rechtzeitig mit seiner Versicherung in Verbindung. Gut möglich, dass auch Privatversicherte erst mit einer Auslandskrankenversicherung wie zum Beispiel PROTRIP von DR-WALTER optimal abgesichert sind. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt außerhalb Europas nicht. Wer also nach Übersee reist, muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen und diese in vielen Ländern auch für das Visum nachweisen.

Wer länger als acht Wochen im Ausland ist, der benötigt eine besondere Absicherung. Die Police PROTRIP von DR-WALTER bietet im Ausland unbegrenzten Schutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen. Auch ein Heimaturlaub von bis zu vier Wochen ist mitversichert. Denn so weit weg man auch sein mag, so mancher Weltenbummler kehrt zu Weihnachten oder zu einem wichtigen Familienfest nach Hause zurück.

GKV kommt nicht für alle Kosten im Ausland auf

Gesetzlich Versicherte – wie unser Au-pair in Italien – sollten sich in Europa nicht allein auf ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verlassen. Die Krankenkasse übernimmt nur die Behandlungskosten, wie sie in Italien erstattet werden. Wenn dort hohe Patientengebühren üblich sind, bleibt das Au-pair auf den Restkosten sitzen.

Was die gesetzliche Versicherung ebenfalls nicht übernimmt, ist der Krankenrücktransport ins Heimatland. Dieser kann erstens sehr teuer und zweitens für die Genesung wichtig sein. Eine gute Auslandskrankenversicherung leistet für den medizinisch sinnvollen Rücktransport, nicht nur für den medizinisch notwendigen. Letzteres wäre in einem hochentwickelten Land wie Italien auch kaum nötig. Dass ein junger Mensch am besten in der Nähe seiner Familie und Freunde genesen kann, liegt auf der Hand. PROTRIP kennt keine Ausschlüsse von Risikosportarten. Selbst wer sich beim Paragliding die Wirbelsäule verletzt, muss nicht auch noch den finanziellen Ruin fürchten.

Reisekrankenversicherung vs. Krankenversicherung für längere Aufenthalte

Wer regelmäßig Urlaub im Ausland macht, hat oft eine günstige Jahresreisekrankenversicherung, die sich immer wieder verlängert, wenn sie nicht gekündigt wird. Das ist eine gute Investition, gilt aber nur für Reisen bis zu acht Wochen. Au-pairs und Work-and-Traveller können keine Reisekrankenversicherung abschließen, auch nicht für einen Teil ihres Aufenthaltes. Die Auslandskrankenversicherung für längere Auslandsaufenthalte muss vor der Ausreise und für die gesamte Dauer abgeschlossen werden. Sie kann in der Regel tageweise gekündigt werden, wenn man früher als geplant zurückkehrt.

Assistanceversicherung für die Nerven der Eltern

Bei einigen Auslandskrankenversicherungen kann eine Assistanceversicherung als Zusatzpaket abgeschlossen werden. Diese beruhigt die Eltern, nicht nur weil ihre Kinder beim Verlust von Reisezahlungsmitteln oder Dokumenten Hilfe erhalten. Sie übernimmt im Notfall auch die Kosten für die eigene Heimreise bzw. die Anreise einer Vertrauensperson.

Unerlässlich: die Haftpflichtversicherung

In der Regel sind volljährige Kinder auch im Ausland weiterhin durch die Familienhaftpflichtversicherung geschützt, solange sie sich in der Berufsausbildung befinden und sie noch unverheiratet sind. Man sollte sich aber unbedingt vorher erkundigen, ob dies der Fall ist und auch bei längeren Aufenthalten gilt. Nicht versichert sind unter Umständen Haftpflichtschäden, die im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit oder während der Ausübung eines Praktikums verursacht werden. Sollte der Familienvertrag hier Lücken aufweisen, kann bei einigen Auslandskrankenversicherungen eine Haftpflichtversicherung als Baustein hinzugebucht werden.

Für Au-pairs und Work-and-Travel-Teilnehmer, die in Deutschland oder Österreich wohnen und ihre Reise noch nicht angetreten haben, ist PROTRIP von DR-WALTER zu empfehlen. Für alle anderen ist PROTRIP-WORLD eine gute Alternative. Beide Versicherungslösungen wurden von DR-WALTER für längere Auslandsaufenthalte entwickelt. Die Vertrags- und Leistungsabwicklung erfolgt durch DR-WALTER selbst.

Bild: © Monster Ztudio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Cordula Walter-Bolhöfer