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5. Januar 2022
Altersvorsorge zwischen Politik und Niedrigzinsen

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Altersvorsorge zwischen Politik und Niedrigzinsen

Altersvorsorge zwischen Politik und Niedrigzinsen

Was sind die Themen im neuen Jahr? Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP, gibt einen Ausblick zu Altersvorsorge und Basisrente. Zudem spricht er vom „Siegeszug“ der Fondspolicen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase.

Ein Artikel von Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Das Thema Altersvorsorge wird 2022 durch die Politik der Ampelkoalition geprägt sein. Manche Entscheidungen und Maßnahmen sind in den Koalitions­verhandlungen bereits konkretisiert worden – andere sind eher nebulös formuliert.

Die wichtigsten Ergebnisse im Bereich der Altersvorsorge:

  • Nach aktuellem Stand sind das Provisionsverbot, der Provisionsdeckel und die Erweiterung der BaFin-Aufsicht auf 34f-Vermittler vom Tisch – Vernunft setzt sich anscheinend auch in der Politik immer wieder durch.
  • Einführung gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige ist nur für Personen geplant, die zukünftig selbstständig werden, mit „unbürokratischer“ Opt-out-Option für ein privates Vorsorgeprodukt (dabei handelt es sich offensichtlich um die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt) und Karenzzeit von zwei Jahren. Für die Berater, die sich auf viele Selbstständige als Kunden für die Basisrente gefreut haben, wird diese also frühestens 2024 in die Beratung kommen.
  • Einstieg in die Aktienrente bei der gesetzlichen Rente in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr 2022. Diese Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle verwaltet und global angelegt werden. Die Maßnahme löst zwar das Problem der gesetzlichen Rente ab ca. 2040, aber das Problem, das im Zeitraum zwischen 2025 und 2040 aufgrund des Renteneintritts der Baby-Boomer auftritt, wird damit nicht behoben.
  • Festhalten am Sozialpartner­modell in der bAV und Schaffung von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Was immer das heißen soll – wir werden es hoffentlich 2022 erfahren.
  • Prüfauftrag für öffentlich verantworteten Fonds in der privaten Altersvorsorge. Zusätzlich: Anerkennung privater Anlageprodukte mit höherer Renditemöglichkeit als Riester – aber Bestandsschutz für die bestehenden Riester-Verträge. Auch hier gilt, dass es dazu noch viele Fragezeichen gibt. Wir können gespannt sein, was sich daraus ergibt.

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Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer