Eine ganze Weile musste man warten, nachdem die Fokusgruppe private Altersvorsorge ihre Ideen und Vorschläge der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt hat. Doch in den letzten Wochen häuften sich die Äußerungen aus dem politischen Berlin und somit auch die Medienberichte.
Am Montag, 30.09.2024, nun berichteten mehrere Medien über einen Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: Er liegt unter anderem der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Zunächst beinhaltet der Entwurf Details zum Altersvorsorgedepot, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor gut zwei Wochen auf einer Veranstaltung in Berlin schilderte: die Möglichkeit zwischen einem staatlich geförderten Depot ohne Garantie und Garantieprodukten mit 80% oder 100% garantiertem Kapital. Neu ist hierbei die Info, dass die 3.000 Euro jährliche Eigensparleistung, die zu 20 ct je Euro gefördert werden, ab 2030 sogar auf 3.500 Euro angehoben werden sollen, so die F.A.Z.
Neue Regelung bei Riester-Verträgen
Der Entwurf geht auch auf Veränderungen bei bereits bestehenden Riester-Verträgen ein. Derzeit gibt es bei der Riester-Förderung einen Sonderausgabenabzug von jährlich 2.100 Euro, die steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Betrag ist seit 2008 fix. Doch laut F.A.Z. heißt es im Gesetzentwurf: „Um den Altersvorsorgenden zu ermöglichen, einen höheren Eigenbeitrag für den eigenverantwortlichen Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu leisten, um so ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen, wird der Höchstbetrag auf 3.500 Euro angehoben.“ Zu beachten ist hierbei, dass dieser Betrag vom Veranlagungszeitraum 2025 an auch für bereits abgeschlossene Riester-Verträge gilt. Sparer, die schon über einen Riester-Vertrag verfügen, bleiben demnach also nicht auf der Strecke.
Auszahlung ohne Verrentungspflicht
Eine weitere Änderung findet sich bei der Auszahlungsphase. Bislang war die Riester-Förderung so geregelt, dass sich der Versicherte zwischen einer teilweisen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente des gesamtn angesparten Kapitals entscheiden konnte. Letztere Option gibt es auch weiterhin, doch nun gibt es stattdessen auch die Möglichkeit, einen Auszahlungsplan zu wählen, der bis zum 85. Lebensjahr läuft – ohne eine Restverrentungspflicht.
Die Altersgrenze für die Auszahlung ohne eine Gefährdung der Förderung liegt aktuell bei 62 Jahren. Diese soll mit der Reform auf 65 Jahre angehoben werden. Außerdem beruft sich die F.A.Z. auf „Kreise des Finanzministeriums“ und berichtet, dass das Wahlrecht auf eine Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit entfallen und die Hinterbliebenenabsicherung auf eine optionale Rentengarantiezeit von zehn Jahren beschränkt werden soll. Die Eigenheimförderung, auch genannt „Wohn-Riester“, müsse weiterhin nicht mehr verpflichtend angeboten werden. (mki)
Bild: © Feng Yu – stock.adobe.com
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