Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein (AssCompact berichtete). Meldepflichtige sind laut Vermittlerverband Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. (AfW) u. a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler – wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln – sowie Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gemäß § 34f bzw. § 34h GewO).
AfW stellt FAQ zur Verfügung
Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz, warnt man daher beim AfW anlässlich der näher rückenden Frist. Die Registrierungspflicht gelte auch unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgeben werden.
Der Vermittlerverband hat nun die wichtigsten Fragen in einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) aufgegriffen und für Betroffene eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht gegeben. Hier geht es direkt zu den FAQ auf der AfW-Website.
Vermittler können auch auf KI-basierten Chatbot zurückgreifen
Erstmals bietet der AfW Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.
Hier geht es zur Registrierung im Online-Meldeportal „goAML“. (as)
Bild: © NicoElNino – stock.adobe.com
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