Ausgleichsanspruch §89b HGB
10. Berechnung nach den Grundsätzen
Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs für den Handelsvertreter ist gerade dann, wenn die Grundsätze zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach den Versicherungsverbänden nicht vereinbart worden, für den Handelsvertreter nur schwer darstellbar.
Der BGH hat jedoch entschieden, dass selbst wenn die Grundsätze zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht zwischen den Parteien vereinbart worden, das Gericht diese als Schätzungsgrundlage heranziehen kann.
Die Versicherungsverbände haben hierbei durch die Aufstellung von Grundsätzen versucht für den speziellen Bereich der Versicherungsbranche eine Berechnung des Ausgleichsanspruches aufzustellen und insbesondere auch Billigkeitserwägungen zu berücksichtigen. (BGH, Urteil vom 23.11.2011, Az. VIII ZR 203/10)
Auch wenn die Rechtsprechung bereits weitaus mehr Urteile speziell für den Versicherungsvertreter entschieden hat, so stellen die soeben dargestellten Urteile eine gute Übersicht dar um zu wissen wie weit die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters tatsächlich reichen.
Bild: © Wilm Ihlenfeld – stock.adobe.com
Seite 1 10 Urteile, die Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten
Seite 2 Provisionen
Seite 3 Buchauszug
Seite 4 Ausgleichsanspruch §89b HGB
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können