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19. November 2023
„Wollen führender Lösungsanbieter im Rechtsmarkt sein“

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„Wollen 2026 führender Lösungsanbieter im Rechtsmarkt sein“

„Wollen führender Lösungsanbieter im Rechtsmarkt sein“

Im Oktober hat ROLAND Rechtsschutz einen neuen Tarif gelauncht. Auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich. Dieses Mal aber gehen die Veränderungen tiefer, erklärt der Versicherer. Welche Leistungen bietet das neue Angebot? Und wie richtet sich ROLAND Rechtsschutz mit dem neuen Tarif strategisch aus?

Interview mit Alice Woithe, Geschäftsfeldleiterin, und Joachim Schabacker, Vertriebsleiter, bei ROLAND Rechtsschutz
Wir wollen über Neuigkeiten im Rechtsschutz von ROLAND Rechtsschutz sprechen. Was ist das Besondere an dem neuen Tarif für Privatkunden?

Alice Woithe Eine Besonderheit ist, dass wir unseren Kunden ab sofort bei jedem Rechtsschutz-Fall – und zwar wirklich bei jedem Fall – Unterstützung bieten. Egal, welches Produkt abgeschlossen wurde. Egal, ob ein Ausschluss besteht. Und egal, wann der Rechtsschutz-Fall eingetreten ist: Wir bieten immer eine Unterstützung. ROLAND Rechtsschutz übernimmt dann die Kosten für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktunterstützung – ohne Wartezeiten oder Selbstbeteiligung. Das kann eine Rechtsberatung oder auch eine Mediation sein. Denn wir sind überzeugt, dass nicht jeder Konflikt vor Gericht landen muss. Oft reicht es, die beteiligten Parteien über ihre rechtliche Situation aufzuklären und eine friedliche, nachhaltige Lösung zu finden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir nun zum Beispiel auch im Scheidungsfall oder beim Hausbau Unterstützung bieten – hier auch vor Gericht.

Das hört sich nach einigen Neuerungen an. Warum geht ROLAND Rechtsschutz einen solchen Schritt?

Joachim Schabacker Unseren neuen Tarif haben wir strikt an unserer Unternehmensstrategie ausgerichtet. Wir wollen für unsere Kunden ein echter Konfliktlöser sein. Wir wollen Konflikte im Idealfall einvernehmlich lösen, sodass sich die Konfliktparteien danach noch in die Augen schauen können. Das ist zum Beispiel in der Regel nach einer Mediation so. Oder noch besser: Wir wollen dazu beitragen, Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden. Hier hilft häufig schon eine ausführliche Rechtsberatung. So haben wir es auch klar und deutlich in unserem Purpose formuliert. Dort heißt es: „Wir sind Dein Konfliktlöser. Für ein besseres Miteinander.“ Wichtig ist uns, dass wir unseren Kunden immer helfen. Also auch, wenn der Fall eigentlich nicht versichert ist, oder bei so wichtigen Lebensereignissen wie Scheidung oder Hausbau.

Sie bieten im Tarif 2023 für Privatkunden drei Produktlinien. Was umfassen die Pakete Premium, Komfort und Basis?

AW Mit den drei Produktlinien ist für jedes individuelle Bedürfnis etwas dabei. Die Premium-Variante umfasst neue marktüberdurchschnittliche Leistungen. So setzt ROLAND Rechtsschutz die Sublimits im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht hoch – und bietet damit die höchsten im Wettbewerb. Es sind ab jetzt auch Fälle im Scheidungsrecht bis zu 2.500 Euro versichert. Ein weiterer bisheriger Ausschluss fällt mit dem neuen Premium-Tarif ebenso weg: der Rechtsschutz für Bauherrinnen und -herren. Pro Fall ist eine Kostenübernahme bis zu 5.000 Euro pro Gewerk möglich. Zudem sind nun auch Kapitalanlagestreitigkeiten versichert.

Auch die Paket-Variante „Komfort“ verspricht zahlreiche Neuerungen. Hier sind Streitigkeiten im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit bis zu 1.250 Euro je Fall versichert. Ebenfalls enthalten ist der neue Rechtsschutz für Kleinunternehmer. Hier sind vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit versichert.

Die neue Basis-Variante vereint alle wesentlichen Standardleistungen aus dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz in einem Produkt. Insbesondere Rechtsschutz-Einsteiger finden hier eine einfache und umfassende Paketlösung zu einem fairen Preis. Auch hier kommt ROLAND Rechtsschutz für außergerichtliche Streitigkeiten im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht auf – mit bis zu 250 Euro pro Fall.

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